Auer Witte Thiel – Neues Gesetz vereinfacht die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen
Auer Witte Thiel: Europäischer Rechtsschutz immer effektiver
München, im August 2008: Am 20.06.2008 ist das Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union verabschiedet worden. Die Mahnverfahren werden innerhalb von Europa standardisiert und damit kostengünstiger. Außerdem wird ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt. „Das bedeutet eine große Erleichterung für Privatpersonen und Unternehmer“, so die Kanzlei Auer Witte Thiel.
Die neuen EU Bestimmungen sehen vor, dass das Mahnverfahren bei dem Gericht stattfindet, in dessen Bezirk sich der Antragsgegner aufhält. „So ist sichergestellt, dass kein Deutscher mit einem ausländischen Zahlungsbefehlt konfrontiert wird“, so die Experten von Auer Witte Thiel. In Deutschland wird für die Bearbeitung von Anträgen im Europäischen Mahnverfahren allein das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig sein. Für das europäische Mahnverfahren füllt der Antragsteller zunächst ein Formular anhand von Code-Nummern aus, woraufhin das Gericht den Zahlungsbefehl erlässt. Der Zahlungstitel wird dem Antragsgegner vom Gericht zu gestellt. Legt der Antragsgegner innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl für vollstreckbar. Sobald dies eingetreten ist, kann der Antragsteller den Zahlungstitel in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzen.
Die Kanzlei Auer Witte Thiel sieht auch im zweiten Teil des Gesetzes, der für Forderungen bis zu 2.000 Euro Anwendung findet, einen großen Fortschritt. Das neue Gesetz enthält einige zivilprozessuale Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zustellungen in EU-Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten. „Gerade bei den kleinen Forderungen bis 2000 Euro ist ein einheitliches, europäisches Verfahren sehr sinnvoll, da es viele Kosten spart“, sagt die Kanzlei Auer Witte Thiel. „Das Gesetz ist ein weiterer Meilenstein im europäischen Rechtsschutz. Es wird immer effektiver und sichert dadurch Privatpersonen und Unternehmern ihre Rechte im internationalen Handel“, erklärt ein Sprecher von Auer Witte Thiel abschließend.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
auer-witte-thiel
auer-witte-thiel-erfahrung
auer-witte-thiel-meinung
auer-witte-thiel-inkasso
auer-witte-thiel-forum
auer-witte-thiel-anwalt
auer-witte-thiel-urteil
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Auer Witte Thiel
Forderungsmanagement – auch im Internet - ist das Kerngeschäft der Kanzlei Auer Witte Thiel. Ein detailliertes Know-how, breite Erfahrung und eine fundierte Beratung zeichnen Auer Witte Thiel vor anderen Anbietern aus. Auer Witte Thiel setzt auf umfassende, erfolgsorientierte und kostenneutrale Inkassolösungen. Die Kanzlei versteht sich als serviceorientierter Dienstleister und bietet sämtliche Facetten des modernen Forderungsmanagements aus einer Hand. Auer Witte Thiel zählt zu den erfahrenen und anerkannten deutschen Anwaltskanzleien im Bereich Inkasso und Zwangsvollstreckung. Das hochqualifizierte Team von Auer Witte Thiel besteht aus Rechtsanwälten, Rechtsanwaltsfachangestellten, IT-Spezialisten und vielen weiteren Fachkräften. Auer Witte Thiel bearbeitet ausstehende Forderungen für deutsche und internationale Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, europäische Großverlage, Telekommunikationsunternehmen, bekannte deutsche und europäische Payment Service Provider, eCommerce Anbieter sowie zahlreiche mittelständische Unternehmen. Auer Witte Thiel bietet im Bereich modernes Forderungsmanagement alle Leistungsphasen aufeinander abgestimmt an. Der Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist in München.
Auer Witte Thiel
Andreas Thiel
Bayerstraße 27 .
80335 München
Telefon: 089/59 98 97 60
Telefax: 089/550 38 71
E-Mail: kontakt(at)auerwittethiel.de
Web: www.auerwittethiel.de
www.auerwittethiel-forderungsmanagement.de
s.o.
Datum: 04.08.2008 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 55235
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Rechtsberatung (gewerblich)
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1589 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auer Witte Thiel – Neues Gesetz vereinfacht die Geltendmachung grenzüberschreitender Forderungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Auer Witte Thiel (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Ab 01.01.2018 sind alle Anwälte in Deutschland gesetzlich verpflichtet, für den elektronischen Postempfang bereit zustehen. Doch daraus wird nichts, wie Auer Witte Thiel über eine Eilmeldung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) berichtet. Das in der Anwaltschaft ohnehin umstrittene und ungelie
Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ...
Der Gesetzentwurf regelt die Verzugsfolgen in den Fällen, in denen ein Unternehmer oder ein öffentlicher Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. Auer Witte Thiel weist auf zwei wesentliche Regelungen hin. Im Gesetzesentwurf werden die Folgen des Zahlungsverzugs verschärft, indem der gesetzliche Ve
Auer Witte Thiel: Mietrechtänderungsgesetz soll Vermieter besser schützen ...
Am 23.05.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen und auf den parlamentarischen Weg gebracht. Der Tatbestand der „energetische Modernisierung“ ist neu und umfasst alle Maßnahmen, die durchgeführt werden, um das Mietobjekt energieeffizienter zu machen.
Weitere Mitteilungen von Auer Witte Thiel
King & Spalding vergrößern Frankfurter Büro ...
Frankfurt, 31. Juli 2008 – King & Spalding, eine der führenden internationalen Rechtsanwaltskanzleien, gab heute bekannt, dass die Anwälte für Gesellschaftsrecht Andreas Böhme und Susanna Fuchsbrunner den Frankfurter Standort der Kanzlei verstärken. Mit ihnen sind nun insgesamt acht Recht
Versicherungsmakler: Fällt die GEZ-Gebühr für PCs endgültig? ...
“Erst Braunschweig, jetzt Koblenz: deutsche Verwaltungsgerichte entscheiden zu Gunsten wehrhafter Betroffener und gegen die GEZ. Und die Kampagnen der IHK gegen die Einführung von Rundfunkgebühren auf “neuartige Empfangsgeräte” (PC, Laptop, UMTS-Handys) erhalten nun richterliche Bestätigun
Rechtssicherheit bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen ...
(Freiburg, 25. Juli 2008) – Mit dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) wird der Rechtsberatungsmarkt in Deutschland auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Während die Vertretung vor Gericht und auch die umfassende außergerichtlic
Die Abmahnung privater Anbieter von Cracksoftware ist zulässig ...
Nach § 95a UrhG dürfen technische Maßnahmen, die dem Schutz des Urheberrechtes dienen, nicht umgangen werden. In § 95a Abs. 3 UrhG finden sich zahlreiche Ausprägungen dieses Verbots, u.a. ist die Werbung für den Verkauf von Crackprogrammen verboten. Der BGH hat nun entschieden, dass auch Pr




