Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK begrüßt den Beginn des Strafverfahrens im so genannten Aktienmanipulationsskandal
ID: 553058
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK begrüßt den Beginn des
Strafverfahrens im so genannten Aktienmanipulationsskandal
DGAP-Media / 12.01.2012 / 15:47
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Heute hat vor dem Landgericht München I der Prozess im so genannten
Aktienmanipulationsskandal, der fälschlicher Weise oft als SdK-Affäre
bezeichnet wird, begonnen.
Obwohl die SdK als Verein in dem heute begonnenen Gerichtsverfahren nicht
angeklagt ist und dem Verein auch nicht vorgeworfen wird, im Zusammenhang
mit den unter Verdacht stehenden Fällen der Marktmanipulation fehlerhafte,
irreführende oder gar manipulierenden Informationen verbreitet zu haben,
berichten zahlreichen Medienüber die SdK teilweise unzutreffend.
Die SdK beobachtet den Prozess und wird je nach Ausgang des Prozesses auch
Schadensersatzansprüche geltend machen. Sie hat daher auch einen Antrag auf
Akteneinsicht gestellt, um das Verfahren besser beurteilen zu können.
Aus dem Eröffnungsbeschluss des Landgerichts München I ergibt sich, dass
weder der ehemalige SdK-Vorstand Markus Straub noch der ehemalige
Hauptversammlungssprecher ChristophÖfele, die beide ehrenamtlich für die
SdK tätig waren, verdächtigt werden, Aktienkurse gepusht und damit Anlegern
geschadet zu haben. Dieses wird nur noch einem Ex-Vertreter der SdK, Tobias
Bosler, vorgeworfen, der in den Jahren 2000 bis 2002 für die SdK tätig
gewesen ist, also lange vor den aktuellen Vorwürfen die SdK verlassen hat.
Auf das Verhalten, das er danach an den Tag legte, hatte die SdK
verständlicherweise keinen Einfluss. Sie hat vor dem Pushen von Aktien
immer gewarnt und derartige Vorgänge verurteilt und tut dies weiterhin.
Sollten hier Straftaten vorliegen, so begrüßt die SdK ausdrücklich deren
Ahndung.
Straub wird laut dem Eröffnungsbeschluss des Landgerichts München I 'nur'
noch vorgeworfen, dass er Finanzinstrumente innegehabt haben soll, die von
fallenden Kursen der Thielert AG profitiert haben, während die SdK vor der
Thielert AG gewarnt hat; auf diesen Interessenkonflikt hätte er hinweisen
sollen. Hierzu ist festzuhalten, dass die SdK zu Recht vor der Thielert AG
gewarnt hat. Die Gesellschaft ist mittlerweile insolvent und es wurde in
verschiedenen Verfahren festgestellt, dass die Bilanzen 2003 - 2005 der
Thielert AG tatsächlich falsch waren und nichtig sind. Zudem wurde Anklage
gegen Frank Thielert, dem ehemaligen Vorstand der Thielert AG, erhoben. Die
SdK hat damit keineswegs Anleger geschädigt, sondern Anleger, die auf sie
gehört haben, haben Verluste vermieden. Gleichwohl verurteilt die SdK das
Vorgehen von Herrn Straub in Sachen 'Thielert', weil hier mehr Transparenz
erforderlich gewesen wäre. Ob dieses Verhalten strafbar ist, wird das
Landgericht München I zu entscheiden haben.
Daneben wird Herrn Straub und HerrnÖfele vorgeworfen, im Falle der
NascaCell AG Insiderinformationen innegehabt und diese für eigene Geschäfte
genutzt zu haben. Die SdK kann dies an Hand der ihr zur Verfügung stehenden
Informationen nicht beurteilen. Sie erhofft sich durch das Verfahren eine
Aufklärung. Die SdK stellt jedoch ausdrücklich fest, dass es niemals eine
positiveÄußerung der SdK zur Aktie der NascaCell AG gegeben hat.
München, den 12.1.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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80331 München
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Pressekontakt:
Lars Labryga
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