Schulbus: Bei Warnblinkern bestehtÜberholverbot / TÜV Rheinland: Bei Vorbeifahrt an Haltestellen besonders wachsam sein / Kinder mit reflektierender Kleidung schützen
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viele Kinder und Jugendlichen mit Gefahren verbunden. Allein 2010
geschahen in Deutschland über 120.000 Schulwegunfälle. Einer der
Brennpunkte sind Bushaltestellen. "Autofahrer müssen an
Bushaltestellen mit dem Zusatzzeichen Schulbus besonders wachsam
sein", sagt TÜV Rheinland-Sicherheitsexperte Hans-Ulrich Sander. Oft
sind Kinder nicht ausreichend sichtbar gekleidet und sich der
Gefahren an der Bordsteinkante nicht bewusst. "Aus Unachtsamkeit und
Tollerei vor Schulbeginn kann für Kinder schnell eine große Gefahr
werden, wenn Autofahrer nicht mitdenken und vor allem vorausschauend
fahren", erklärt Hans-Ulrich Sander. Das bedeutet: in der Nähe von
Schulen und Haltestellen generell den Fuß vom Gas nehmen und
jederzeit bremsbereit sein.
Noch immer herrscht bei manchen Autofahrern Verwirrung darüber,
wann ein stehender Bus überholt werden darf und wann nicht. Die
Regel: Fährt ein Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage eine
Haltestelle an, gilt für die Fahrzeuge dahinter absolutes
Überholverbot - auch dann, wenn mehrere Fahrspuren vorhanden sind.
Steht der Bus allerdings mit Warnblinker in der Haltestelle, darf mit
Schritttempo (höchstens 6 km/h) und ausreichend Sicherheitsabstand
vorbeigefahren werden. Auch der Gegenverkehr muss sich daran halten,
es sei denn, er ist durch einen Mittelstreifen oder Leitplanken
abgetrennt. Der Grund: Autofahrer müssen immer mit Kindern rechnen,
die, ohne auf den Verkehr zu achten, vor oder hinter dem Bus über
die Straße laufen. "Beide Regeln, an die sich auch Motorrad-, Mofa-
und Radfahrer zu halten haben, gelten auch für normale Linienbusse",
betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Bei Verstößen drohen jeweils
Bußgelder ab 40 Euro.
Gerade unerfahrene ABC-Schützen sind auf dem Schulweg bei
Dunkelheit besonders gefährdet. Um besser gesehen zu werden, sollten
sie reflektierende Kleidung und Schulranzen tragen. Eltern erkennen
geeignete Schultaschen an der DIN-Norm 58124. Sie schreibt
großflächige Reflektorstreifen auf dem Tornister vor. Trägt der
Ranzen zudem das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, das auch TÜV
Rheinland vergibt, sind die verwendeten Materialien schadstofffrei.
Übrigens: Für Fahrzeuge, die Schüler transportieren, steht aus
Sicherheitsgründen die Hauptuntersuchung - etwa bei TÜV Rheinland -
alle zwölf Monate an. Bei mehr als acht Sitzplätzen schreibt die
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sogar eine zusätzliche
Sicherheitsprüfung vor - je nach Alter des Busses alle drei Monate.
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Datum: 13.01.2012 - 10:00 Uhr
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