Strafrecht Frankfurt - Anwalt Frankfurt - Rechtsanwalt Bad Vilbel - Betrug
Strafrecht - Strafbarkeit des Versuchs bei mehraktigem Tatplan - Anwalt Frankfurt, Rechtsanwalt Bad Vilbel.
Anwalt Frankfurt, Rechtsanwalt Frankfurt, Strafrecht Frankfurt(firmenpresse) - Zur Frage der Versuchsstrafbarkeit im Rahmen des Betrugstatbestands.
In seinem Beschluss vom 12.01.2011 (Az: 1 StR 540/10) hatte der BGH die Frage zu klären, wann der Täter sich eines versuchten Betruges im Versuch strafbar macht.
Der Angeklagte als Hausmeister für eine alte Dame (Geschädigte) gearbeitet.
Nach einem Unfall der Geschädigten war der Angeklagte dann als Pfleger gegen Entgelt für diese tätig und kümmerte sich fortan um deren Verpflegung und Pflege.
Der Angeklagte schlug der Geschädigten schließlich vor, diese möge ihm doch ihr Grundstück, er werde ihr garantieren, dass sie weiterhin dort wohnen könne und er sie auch weiterhin pflegen werde.
"Bewusst wahrheitswidrig" spiegelte der Angeklagte der Geschädigten vor, es würden dann Schenkungssteuer von150.000 EUR entstehen. Tatsächlich wusste er, dass die Steuer viel niedriger war. Wie vom Angeklagten geplant, willigte die Geschädigte ein, die Summe diesem zu schenken, damit er die vermeintliche Schenkungssteuer davon tragen könne. Der Angeklagte ließ sodann über einen Rechtsanwalt einen Vertrag vorbereiten, der die Regelung enthielt, dass neben der Überlassung des Grundstücks auch ein Betrag in Höhe von 150.000 EUR wegen der Schenkungssteuer geschenkt werde, auch dann, wenn die Schenkungssteuer niedriger sei.
Der Vertragsentwurf wurde zwecks Beurkundung an einen Notar gesandt, der Beurkundungstermin bestimmte. Da der angeklagte aber am Tage des Termins verhaftet wurde, kam es hierzu nicht mehr.
Der Bundesgerichtshof hatte nun zu entscheiden, ob sich der Angeklagte gemäß §§ 263 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB wegen eines versuchten Betruges strafbar gemacht hat.
Es kam hier lediglich eine Versuchsstrafbarkeit in Frage, da weder der Vertrag abgeschlossen wurde (sog. Eingehungsbetrug), noch war tatsächlich eine Vermögensverfügung durch die Geschädigte vorgenommen worden.
Ob die nach § 22 StGB für den Versuchsbeginn maßgebliche Schwelle schon überschritten war, war fraglich.
Ist ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht, kann dies grundsätzlich genügen, um die Versuchsstrafbarkeit zu begründen. Bei einem mehrteiligen Geschehen ist dagegen erst eine solche Täuschungshandlung für den Versuch relevant, durch die der Getäuschte irrtumsbedingt UNMITTELBAR zur Vermögensverfügung bestimmt werden soll und so den Vermögensschaden herbeiführen soll.
Das die Lüge des Angeklagten betreffend die Schenkungssteuer allein noch nicht die angestrebte Bereicherung herbeiführen konnte, sondern diese nur vorbereiten sollte, konnte an diese Handlung betreffend die Strafbarkeit nicht angeknüpft werden.
Der Angeklagte wusste insbesondere, dass es zur "Ausführung" noch eines Vertrages bedurfte, der notariell beurkundet werden musste.
Der Angeklagte hatte das Vorbereitungsstadium nicht verlassen, da er die Schwelle zum "Jetzt geht es los" auch aus seiner Sicht aufgrund der erforderlichen Handlungen noch nicht überschritten hatte.
Der BGH hat daher eine Strafbarkeit verneint, während die Vorinstanz (das LG Augsburg) einen versuchten Betrug bejaht hatte und eine Täuschungshandlung bereits darin sah, dass der Angeklagte die Geschädigte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu bestimmt hatte, dem geplanten Vorgehen mündlich zuzustimmen.
Ferner rügte der Bundesgerichtshof, dass das Landgericht auch keine Feststellungen zum strafbefreienden Rücktritt vom versuch getroffen hatte. Denn es sei nicht klar, ob der Angeklagte, als er verhaftet wurde, überhaupt noch am Tatplan festhielt. So habe der konkrete Vertrag am Ende eine ausdrückliche Regelung betreffend die schenkungsweise erfolgte Summe von 150.000 Euro enthalten, der auch die geschädigte habe entnehmen können, dass hier keineswegs 150.000 Euro Schenkungssteuer anfielen. Mithin wäre die Betrugsstrafbarkeit im Falle der Unterzeichnung wegen dann fraglicher Täuschung an sich zweifelhaft gewesen.
(BGH Beschluss vom 12.01.2011 (Az: 1 StR 540/10))
Das hier entschiedene Beispiel zeigt, dass der Betrugstatbestand sehr komplex ist und dass sich kein Angeklagter ohne Rechtsbeistand einem Strafverfahren stellen sollte
Mehr Informationen zu Strafrecht Frankfurt und Strafverteidigung erhalten Sie über die Kanzlei Sachse - Anwalt Frankfurt und Rechtsanwalt Frankfurt.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Als Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.
Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.
Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.
Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.
Die Kanzlei betreut:
das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info(at)kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de
Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte
Fabian Sachse
August-Bebel-Straße 29
63225 Langen
info(at)kanzlei-sachse.de
06103-2707599
http://kanzlei-sachse.de
Datum: 16.01.2012 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 554235
Anzahl Zeichen: 4828
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Fabian Sachse
Stadt:
Frankfurt am Main
Telefon: 069-95199207
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 273 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Strafrecht Frankfurt - Anwalt Frankfurt - Rechtsanwalt Bad Vilbel - Betrug"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Ihr Rechtsanwalt bei Rödermark, Heusenstamm und Dietzenbach. Die Kanzlei Sachse unterhält Kanzleistandorte in Langen (Hessen), Offenbach am Main und Frankfurt am Main. Seit jeher vertreten und beraten die Rechtsanwälte der Kanzlei auch Mandanten aus dem nahe gelegenen Dietzenbach, Heusenstamm un
Rechtsanwalt Verkehrsrecht Strafrecht Frankfurt- Fahrerflucht ...
Als Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht, beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte Mandanten aus Frankfurt am Main zu allen Fragen des Verkehrsrechts, Verkehrsunfallrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgeldbescheid) und zum Verkehrsstrafrecht. Als Rechtsanwälte mit dem Schwe
Rechtsanwalt Dreieich und Mörfelden-Walldorf - Verkehrsrecht ...
Die Kanzlei Sachse unterhält Kanzleistandorte in Langen (Hessen, Offenbach am Main und Frankfurt am Main. Seit jeher vertreten und beraten unsere Rechtsanwälte auch Mandanten aus dem nahe gelegenen Mörfelden-Walldorf. Mörfelden-Walldorf gehört zum Amtsgerichtsbezirk Groß Gerau und zum Landgeri
Weitere Mitteilungen von Kanzlei Sachse - Rechtsanwälte
113. Presseball Berlin - GRAEF Informationstechnologie war dabei - Fotografin aus dem GRAEF IT Team ...
Das junge, dynamische Team war im Auftrag auf dem 113. Presseball in Berlin. Eines der wichtigsten Ereignisse in Deutschland. Hier treffen sich führende Kräfe aus der Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Unsere junge Fotografin Frau Andrea Kerckhoff war im Auftrag von GRAEF Informationstechnolog
Mitteldeutsche Zeitung: Sachsen-Anhalt-Tag bei Olympia Lustreise nach London stößt auf geteiltes Echo ...
Sachsen-Anhalts Landesregierung plant die Olympischen Spiele, die im Sommer in London stattfinden, für Werbezwecke zu nutzen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Montag-Ausgabe). Demnach ist in der britischen Hauptstadt ein Sachsen-Anhalt-Tag inklusive Empfang gep
Rheinische Post: Kubicki fürchtet Belastung durch Wulff-Debatte im Landtagswahlkampf ...
Die anhaltende Debatte über Bundespräsident Christian Wulff gefährdet nach Ansicht des schleswig-holsteinischen FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki die Chancen von CDU und FDP bei der Landtagswahl im Mai. "Wenn das so weitergeht, dann kann das CDU und FDP den Sieg bei der Landtags
Rheinische Post:Ärzte-Präsident Henke warnt vor Einschränkungen an kommunalen Krankenhäusern / "Das neue Knie muss warten" ...
Patienten müssen vom 26. Januar an mit großen Einschränkungen an kommunalen Krankenhäusern rechnen. "Planbare Operationen werden für die Dauer des Streiks nicht vorgenommen werden können. Das neue Kniegelenk muss warten", sagte Rudolf Henke, Ärztepräsident in Nordrhein und Chef




