Gut gemeint - aber gut in der Wirkung? / Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesverei

Gut gemeint - aber gut in der Wirkung? / Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zum Referentenentwurf eines Patientenrechtegesetzes

ID: 554689
(ots) - Für das angekündigte Patientenrechtegesetz wurde
heute vom Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium für
Gesundheit der offizielle Referentenentwurf auf den Weg gebracht. Der
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen
und Patienten (Patientenrechtegesetz) wird von Bundeszahnärztekammer
(BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) kritisch
gesehen, da er die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung
so gut wie nicht berücksichtigt:

"Die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung lebt in ganz
besonderem Maße von dem Vertrauen der Patienten in ihren Zahnarzt.
Daher unterstützen wir von je her eine Stärkung der
Patientensouveränität und fördern die Transparenz in der
Patienten-Zahnarzt-Beziehung. Wichtig ist jedoch, dass diese nicht
durch zusätzliche, unnötige Bürokratie überfrachtet wird, die die
freie Therapiewahl des Patienten gefährdet", erklärt der Präsident
der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Die geplanten
Verschärfungen für Zahnärzte im Bereich der Einwilligung, Aufklärung
und Dokumentation sind kritisch zu bewerten.

Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz,
sagte zu dem Gesetzentwurf: "Es ist grundsätzlich gut, wenn die
Patientenrechte geordnet und gestärkt werden, gerade gegenüber den
Krankenkassen. Aber manches, was im Gesetzentwurf gut gemeint ist,
kann leider negative Wirkungen entfalten. Beispielsweise sollen
Krankenkassen künftig innerhalb von maximal fünf Wochen über die
Bewilligung von beantragten Behandlungen entscheiden, damit diese
nicht mehr verzögert werden können. Das ist einerseits begrüßenswert,
bedeutet aber andererseits, dass im zahnärztlichen Bereich ein seit
Jahren bewährtes, gut funktionierendes medizinisches
Gutachterverfahren infrage gestellt wird. Die Krankenkasse muss ihre


Entscheidung ohne eine gegebenenfalls nötige körperliche
Untersuchung, quasi im Blindflug treffen, weil ein Gutachten so
kurzfristig kaum zu erstellen ist. Im Sinne des Patienten ist das
nicht."

Positiv bewerten BZÄK und KZBV, dass einer generellen
Beweislastumkehr und einer verschuldensunabhängigen Haftung eine
Absage erteilt wurden. Diese hätten zu einer Defensivmedizin geführt.

Der Entwurf müsse als erster Aufschlag gesehen, gründlich
analysiert und diskutiert werden, um auch die zahnmedizinischen
Positionen in das Gesetzgebungsvorhaben einbringen zu können.



Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: 030 40005-150,
presse@bzaek.de
KZBV: Dr. Reiner Kern, Telefon: 030 280 179 27, presse@kzbv.de

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Datum: 16.01.2012 - 15:33 Uhr
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