Bedrohung des Nachtflugverbots durch die EU - Schwarz-Gelb folgt Antrag der GRÜNEN auf Rüge
ID: 555726
Bedrohung des Nachtflugverbots durch die EU - Schwarz-Gelb folgt Antrag der GRÜNEN auf Rüge
"Das ist das zweite Mal, dass die Regierungsfraktionen in Sachen Fluglärm unseren Vorschlägen folgen. Zum ersten Mal war vor wenigen Wochen ein Antrag der GRÜNEN angenommen worden, durch den Ausnahmen von Nachtflugverbot transparent gemacht werden sollen. Die Panik vor den Protesten der lärmgeplagten Bürgerinnen und Bürger rund um den Frankfurter Flughafen zeigt offenbar doch erste Schritte hin zu etwas mehr Lärmschutz", erklärt der für Fragen des Frankfurter Flughafens zuständige Abgeordnete der GRÜNEN, Frank Kaufmann.
DIE GRÜNEN unterstreichen, dass diese Initiative von CDU und FDP des Vorstoßes der GRÜNEN bedurfte. "Während sich die Landesregierung in Sachen Bodenverkehrsdienste von Anfang an lautstark protestierte, hatte sie das Thema der Bedrohung des Nachtflugverbotes und anderer Betriebsbeschränkungen nicht auf der Tagesordnung. Wir wollen, dass wenigstens in der Nacht Ruhe am Frankfurter Flughafen herrscht. Darum muss dieser Vorstoß der EU zurückgewiesen werden", so Frank Kaufmann.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.01.2012 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 555726
Anzahl Zeichen: 2350
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 362 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bedrohung des Nachtflugverbots durch die EU - Schwarz-Gelb folgt Antrag der GRÜNEN auf Rüge"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).