iclear-Rechtstipp: Händler muss Rücksendungs-Risiko tragen

iclear-Rechtstipp: Händler muss Rücksendungs-Risiko tragen

ID: 55600

Mannheim. Verbraucher, die Waren in einem Online-Shop gekauft haben und diese im Rahmen ihres Widerrufsrechts zurückschicken, tragen kein Risiko für die Rücksendung. Dies gilt auch, wenn ein entsprechender Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers fehlt. Darauf weist iclear, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, hin.



(firmenpresse) - Grundsätzlich gilt: Die Rücksendung der Ware auf Basis des Widerrufsrechts erfolgt immer auf Gefahr des Händlers. Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Händler den Hinweis „Rücksendung auf unsere Gefahr“ in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnimmt. Unterlässt er dies, stellt das nicht automatisch eine unlautere Wettbewerbshandlung dar. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Eine Pflicht, die Widerrufsregelungen „in allen Einzelheiten darzustellen“, gehe zu weit, so die Berliner Richter in ihrem Beschluss vom 16. November 2007 (AZ: 5 W 341/07).

Eine Widerrufsbelehrung müsse zwar den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dürfe aber auch nicht mit zu viel juristischem Text überladen werden und dadurch für den Endverbraucher unverständlich werden, so das Gericht in seiner Begründung sinngemäß.

Um ganz sicher zu gehen und Unklarheiten von vornherein zu vermeiden, empfiehlt iclear allen Händlern, das aktuelle Muster der Widerrufs-/Rückgabebelehrung zu verwenden. Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen.



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Über iclear:

iclear ist das Internet-Abrechnungssystem, das Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor unliebsamen Überraschungen beim Online-Handel schützt und die komfortable Abwicklung von Bestell- und Bezahlvorgang unterstützt. Mit dem iclear-Treuhandsystem können Käufer im Internet nach einmaliger Anmeldung Waren bestellen und bequem, einfach, sicher und ohne Zusatzkosten bezahlen. iclear vermittelt dabei zwischen den beteiligten Parteien, sorgt für eine transparente, für beide Seiten sichere Abwicklung und schafft so Vertrauen in den Online-Handel und die Bezahlung per Internet. Neben den banküblichen Bezahlungswegen akzeptiert iclear auch die Abrechnung über Visa und Master Card. Darüber hinaus haben iclear-Kunden die Möglichkeit, bei ihrem Zahlungsanbieter eine virtuelle Geldbörse einzurichten. Aktuell können mehrere hunderttausend angemeldete iclear-Nutzer bei rund 3.000 angeschlossenen Internethändlern einkaufen. iclear ist ein Angebot der iclear GmbH mit Sitz in Mannheim und der My iclear Schweiz GmbH. Geschäftsführer sind Roman Eiber und Michael Sittek.



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Bereitgestellt von Benutzer: herbie
Datum: 08.08.2008 - 10:41 Uhr
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