Lebensversicherungsfonds
Lebensversicherungsfonds Verluste durch Schadensersatz ausgleichen, Rechtsanwälte informieren.
1. Allgemeines zu Lebensversicherungsfonds
Seit 2002 werden auf dem deutschen Markt geschlossene Lebensversicherungsfonds angeboten und wie der Verband geschlossener Fonds (VGF) in den Branchenzahlen 2010 veröffentlichte, sind in diese Lebensversicherungsfonds bislang Anlegergelder in Höhe von fast 5 Milliarden Euro geschlossen. Geschlossene Lebensversicherungsfonds haben sich also in der Vergangenheit großer Beliebtheit erfreut. Grund hierfür ist die Konzeption der Fonds und die Vorteile, die sich daraus für die Versicherten und die Fondsgesellschaft ergeben:
Der Versicherte, der seine Police, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig beenden möchte, hat durch einen Verkauf auf dem Zweitmarkt den Vorteil, dass er von der Fondsgesellschaft einen Verkaufspreis erhält, der über dem Rückkaufwert liegt, den er von der Versicherungsgesellschaft bei Kündigung der Police erhalten würde. Da im Schnitt jeder Deutsche mindestens eine Lebensversicherung abschließt und durchschnittlich wiederum 50 % der Versicherten die Policen vorzeitig kündigen wollen, ist der Boom des Lebensversicherungszweitmarkts nicht verwunderlich. Für die Fondsgesellschaft hingegen besteht der Vorteil darin, dass sie für die Policen einen Kaufpreis bezahlt, der unter dem kalkulierten Wert der Lebensversicherung liegt.
Bei geschlossenen Lebensversicherungsfonds bezahlt deshalb die Fondsgesellschaft weiterhin die Prämien für die Policen bis zum Eintritt des Versicherungsfalls - meist der Tod des Versicherten -, womit die Fondsgesellschaft dann die Ablaufleistung der Policen erhält.
2. Derzeitige wirtschaftliche Situation von Lebensversicherungsfonds
Was sich oben in der Theorie noch als vorteilhaftes Investitionsmodell für beide Seiten darstellt, hat sich in der Realität für die Fondsgesellschaften und damit auch die Anleger der Lebensversicherungsfonds oftmals als Fehlinvestition entwickelt. Viele der platzierten Lebensversicherungsfonds befinden sich derzeit in einer wirtschaftlichen Schieflage und haben sich nicht wie prognostiziert entwickelt.
Die Gründe für die Fehlentwicklungen unterscheiden sich danach, ob in deutsche, britische oder US-amerikanische Lebensversicherungspolicen investiert wurde.
Anleger, die sich an deutschen Lebensversicherungsfonds beteiligt haben, mussten mit den Folgen der Finanzkrise 2008 kämpfen, da hierdurch die Schlussgewinnanteile und die Überschussbeteiligungen der Kapitallebensversicherungen deutlich niedriger als prognostiziert ausfielen.
Die Finanzkrise wird auch für die Schieflage britischer Lebensversicherungsfonds verantwortlich gemacht, da aufgrund dessen viele britische Versicherungsgesellschaften die Rückkaufwerte drastisch um 10-20 % gesenkt haben. Die Rückkaufwerte haben für die Fondsgesellschaft insofern Bedeutung, als dass die Beleihungsgrenzen für die aufgenommenen Kredite der Lebensversicherungsfonds an diese Werte gekoppelt sind. Bei dem Handel mit britischen Lebensversicherungspolicen kam der Markt im Jahr 2009 fast vollständig zum Erliegen.
Bei US-amerikanischen Lebensversicherungsfonds liegt der Grund für das Scheitern in den falschen Prognosen der Lebenserwartung der Versicherten: bei US-amerikanischen Policen wird die Rendite über die Lebenserwartung der Versicherten bestimmt, sodass diese möglichst genau aufgrund von Gutachten und Sterbetafeln ermittelt werden muss. Die Prognosen stellten sich allerdings bei vielen Lebensversicherungsfonds als verfehlt heraus, da die Versicherten eine im Schnitt um rund 170 % höhere Lebenserwartung hatten. Für diese Lebensversicherungsfonds bedeutete dies natürlich, dass zu wenige Policen fällig wurden, also zu wenig Ablaufleistungen ausbezahlt wurden und die Fonds überdies die Prämien für einen längeren Zeitraum als geplant aufbringen mussten.
3. Risiken von Lebensversicherungsfonds
Zunächst kann es bei Lebensversicherungsfonds, die in britische und amerikanische Policen investieren, zu Wechsel- und Währungsrisiken kommen. Auch auf Risiken bedingt durch die spezielle Ausformung deutscher, britischer und amerikanischer Lebensversicherungspolicen sollte geachtet werden.
Weiterhin handelt es sich bei Lebensversicherungsfonds um geschlossene Fonds und somit um unternehmerische Beteiligungen meist in der Form der GmbH & Co. KG, bei der sich die Anleger als Kommanditisten und somit Gesellschafter beteiligen. Dies bedeutet, dass sie auch an den Verlusten der Gesellschaft teilnehmen und ihre Einlage somit einem Totalverlustrisiko unterliegt.
Meist werden Lebensversicherungsfonds als Blind-Pool konzipiert, was bedeutet, dass die Anleger bei Beteiligungserwerb kein genaues Bild vom Inhalt des Portfolios haben, da dieses erst mit der Zeit durch den Erwerb von Policen aufgebaut wird. Auch dies birgt ein gewisses Risiko in sich.
Zusätzlich besteht für die Anleger von Lebensversicherungsfonds aus deren Konzeption als geschlossene Fonds das Problem der nur eingeschränkten Handelbarkeit der Anteile. Mangels intaktem Zweitmarkt für den Verkauf und Erwerb von Anteilen an geschlossenen Fonds, sind diese kaum verkäuflich oder nur unter Preisabschlägen.
Schließlich ergibt sich aus der Natur von Lebensversicherungen ein Prognoserisiko, welches sich vor allem derzeit in der wirtschaftlichen Schieflage vieler Lebensversicherungsfonds widerspiegelt: die erzielbare Rendite sowie die garantierten Ablaufleistungen hängen vor allem von den Überschüssen ab, die von den Versicherungsgesellschaften bezahlt werden und die durch die Finanzkrise aber kräftig gesunken sind. Die Rendite kann also weit von dem prognostizierten Wert abweichen. Bei US-amerikanischen Lebensversicherungsfonds besteht dieses Prognoserisiko in Bezug auf die Lebenserwartung der Versicherten, da diese nie genau vorhergesagt werden kann. Hierdurch folgt dann für viele Lebensversicherungsfonds das Risiko von Liquiditätsengpässen, wenn die erwarteten Rückflüsse nicht die Höhe der prognostizierten erreichen, die Prämien, Kreditverbindlichkeiten etc. aber weiter bezahlt werden müssen.
4. Möglichkeiten geschädigter Anleger
Anleger, die in Lebensversicherungsfonds investiert haben, können sich auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber ihren Anlageberatern berufen, wenn diesen eine Falschberatung vorzuwerfen ist. Von einer fehlerhaften Anlageberatung ist auszugehen, wenn Anleger über die oben genannten Risiken nicht oder nur unzureichend aufgeklärt wurden oder ihnen die Anlage an den Lebensversicherungsfonds als sicher und zur Altersvorsorge geeignet empfohlen wurde. Auch aus der Kick-Back Rechtsprechung des BGH lassen sich Schadensersatzansprüche des Anlegers begründen.
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Datum: 19.01.2012 - 09:10 Uhr
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