SWR kann versteckte Aufnahmen von Günter Wallraff weiter zeigen Ehemalige Großbäckerei zieht Antr

SWR kann versteckte Aufnahmen von Günter Wallraff weiter zeigen
Ehemalige Großbäckerei zieht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln kurz vor Urteilsverkündung zurück

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(ots) - Köln, Mainz. Der Südwestrundfunk (SWR) kann auch
weiterhin Filmaufnahmen von Günter Wallraff zeigen, die dieser mit
versteckter Kamera in einer ehemaligen Hunsrücker Großbäckerei
gemacht hat. Unter anderem das wollte die Großbäckerei mit einem
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln
unterbinden. Anlass des Gerichtsverfahrens war ein Fernsehbericht der
Sendereihe "Zur Sache Rheinland-Pfalz!" im SWR Fernsehen, in dem über
ein Strafverfahren gegen den früheren Geschäftsführer der
Großbäckerei in Rheinland-Pfalz berichtet wurde. Ihm wird fahrlässige
Körperverletzung wegen Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften in
der Bäckerei und dadurch entstandene Verletzungen einzelner
Beschäftigter vorgeworfen. In dieser Bäckerei hatte zuvor der
Journalist Günter Wallraff gearbeitet und mit versteckter Kamera die
dortigen Arbeitsbedingungen dokumentiert und öffentlich gemacht. Der
SWR hatte in seinem Fernsehbericht einzelne dieser Aufnahmen gezeigt,
deren erneute Verbreitung untersagt werden sollte.

Der SWR ist dem Antrag entgegengetreten. Er sieht ein klares
öffentliches Interesse an diesen Aufnahmen und den dort gezeigten
Arbeitsbedingungen. Auch sollte es dem SWR verboten werden, Aufnahmen
einer Brandwunde am Arm von Wallraff zu zeigen - dies mit der
Behauptung, hierbei handele es sich um eine gestellte Aufnahme, die
Wunde sei "eine maskenbildnerische Inszenierung" gewesen. Das sieht
der SWR als Unterstellung an. Auf seinen Antrag ist Günter Wallraff
in der mündlichen Verhandlung am 6. Januar 2012 als Zeuge vernommen
worden. Wallraff konnte dabei überzeugend darlegen, dass die im Film
gezeigte Wunde echt war und er sich diese bei der Arbeit in der
Bäckerei zugezogen habe.

Nun hat die ehemalige Großbäckerei kurz vor Verkündung des Urteils
ihren Unterlassungsantrag zurückgenommen. Der SWR wertet dies als


Bestätigung seiner Rechtsauffassung.



Pressekontakt:
Wolfgang Utz, Tel 0711/929-11030, wolfgang.utz@swr.de

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Datum: 20.01.2012 - 13:53 Uhr
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