SWR kann versteckte Aufnahmen von Günter Wallraff weiter zeigen Ehemalige Großbäckerei zieht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Land
ID: 558069
SWR kann versteckte Aufnahmen von Günter Wallraff weiter zeigen Ehemalige Großbäckerei zieht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln kurz vor Urteilsverkündung zurück
Der SWR ist dem Antrag entgegengetreten. Er sieht ein klares öffentliches Interesse an diesen Aufnahmen und den dort gezeigten Arbeitsbedingungen. Auch sollte es dem SWR verboten werden, Aufnahmen einer Brandwunde am Arm von Wallraff zu zeigen - dies mit der Behauptung, hierbei handele es sich um eine gestellte Aufnahme, die Wunde sei "eine maskenbildnerische Inszenierung" gewesen. Das sieht der SWR als Unterstellung an. Auf seinen Antrag ist Günter Wallraff in der mündlichen Verhandlung am 6. Januar 2012 als Zeuge vernommen worden. Wallraff konnte dabei überzeugend darlegen, dass die im Film gezeigte Wunde echt war und er sich diese bei der Arbeit in der Bäckerei zugezogen habe.
Nun hat die ehemalige Großbäckerei kurz vor Verkündung des Urteils ihren Unterlassungsantrag zurückgenommen. Der SWR wertet dies als Bestätigung seiner Rechtsauffassung.
Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel 0711/929-11030, wolfgang.utz@swr.de
SÜDWESTRUNDFUNK
Pressestelle
www.SWR.de/presse
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 20.01.2012 - 15:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 558069
Anzahl Zeichen: 2469
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 354 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"SWR kann versteckte Aufnahmen von Günter Wallraff weiter zeigen Ehemalige Großbäckerei zieht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Land"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Südwestrundfunk (SWR) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).