Höfken / Remmel: Tierhaltung im Außenbereich begrenzen
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Höfken / Remmel: Tierhaltung im Außenbereich begrenzen
Wie die Ministerin und der Minister berichteten, haben sich in einigen Regionen Deutschlands mittlerweile übergroße Tierhaltungsanlagen konzentriert, insbesondere Schweine- und Geflügelbetriebe. Dies führe dort zu Umweltproblemen, etwa durch die von den Ställen ausgehenden Emissionen. Da die landwirtschaftlichen Betriebsflächen der Tierhalter oftmals nicht ausreichten, um die anfallende stickstoffhaltige Gülle betriebsnah und umweltverträglich auszubringen, würden Boden- und Wasserhaushalte übermäßig beansprucht. Zu kritisieren sei zudem die Größe der Anlagen sowie die Art der Tierhaltung. "Lebensmittel aus Großmastanlagen werden von weiten Teilen der Bevölkerung kritisch betrachtet", betonte Minister Remmel. Hinzu komme, dass Lebensmittel aus Intensivtierhaltung zu einer umfassenden Standardisierung und Austauschbarkeit aller Erzeugnisse führen. "Wir unterstützen stattdessen die Erzeugung und Vermarktung von Qualitätsfleisch, auch um die Wertschöpfung in unseren ländlichen Regionen zu erhöhen", sagte Höfken.
Aus diesen Gründen fordern die Landwirtschaftsministerien aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf allen politischen Ebenen folgende Änderungen des geltenden Baurechts:
?Großmastanlagen, die kritische Orientierungsgrenzen laut Bundesimmissionsschutzgesetz überschreiten, sollen beim Stallbau nicht mehr privilegiert sein
?Gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die in keinem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen, sollen ebenfalls nicht mehr baurechtlich privilegiert sein
?Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen sollen gestärkt werden, um die regionale Konzentration von Großmastanlagen zu begrenzen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
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Fax: 0211 / 4566 - 621
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Datum: 20.01.2012 - 17:45 Uhr
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