Kabinett beschließt Kündigungssperrfristverordnung für NRW
ID: 560182
Kabinett beschließt Kündigungssperrfristverordnung für NRW
Minister Voigtsberger: Schutz für Mieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt
Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine KündigungssperrfristÂverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben. Damit setzt die Landesregierung ihr Versprechen um, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. Die heute im Kabinett beschlossene "Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen" verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem MieterÂhaushalt. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre. Das entsprechende Bundesgesetz sieht lediglich drei Jahre KünÂdigungssperrfrist bei Wohnraumprivatisierungen vor.
In NRW gelten künftig für insgesamt 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen: In den Kommunen Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster wird die Sperrfrist auf acht Jahre, in weiteren 33 Kommunen auf fünf Jahre verlängert. "Die Kündigungssperrfristverordnung schützt Mieterinnen und Mieter in Städten und Gemeinden mit besonders angeÂspanntem Wohnungsmarkt", sagte Bauminister Harry K. Voigtsberger. Die Vorgängerregierung hatte die Verordnung im Jahr 2006 abgeschafft.
Die Verordnung wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.
Kommunen mit 8 Jahren: Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster
Kommunen mit 5 Jahren:
Regierungsbezirk Arnsberg:
Dortmund, Hattingen
Regierungsbezirk Detmold:
Leopoldshöhe, Paderborn
Regierungsbezirk Düsseldorf:
Bedburg-Hau, Emmerich,
Kerken, Kranenburg, Langenfeld,
Mettmann, Monheim,
Niederkrüchten, Ratingen, Willich
Regierungsbezirk Köln:
Aachen, Alfter, Bad Honnef,
Bornheim, Herzogenrath,
Leverkusen ,Lindlar, Neukirchen-
Seelscheid, Niederkassel,
Rheinbach, Roetgen, Siegburg,
Wachtberg, Weilerswist, Würselen
Regierungsbezirk Münster:
Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern,
Waltrop
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38 43 0 - Email: poststelle@mwebwv.nrw.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 24.01.2012 - 19:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 560182
Anzahl Zeichen: 2835
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 442 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kabinett beschließt Kündigungssperrfristverordnung für NRW"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).