Kindergeld: Bei volljährigen Kindern ab 2012 keine Einkommensprüfung mehr

Kindergeld: Bei volljährigen Kindern ab 2012 keine Einkommensprüfung mehr

ID: 560358
(ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Gerade bei Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung sorgte
die Einkommensgrenze von 8.004 EUR dafür, dass einige Eltern das
Kindergeld nicht erhielten. Damit ist ab 2012 Schluss, da die
Finanzämter die Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr prüfen.
"Damit ist eine deutliche Steuervereinfachung eingetreten", so Jörg
Strötzel, Vorsitzender der VLH.

Ab 2012 erhalten Eltern für Kinder unter 25 Jahren nun immer
Kindergeld, wenn sich das Kind in der ersten Berufsausbildung
(Erststudium oder der Erstausbildung) befindet. Während einer zweiten
Ausbildung (z. B. Technikerschule oder FH-Studium nach
abgeschlossener Lehre) wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahres auch noch gezahlt, wenn das Kind

- keiner Erwerbstätigkeit nachgeht,
- nur eine Erwerbstätigkeit von maximal 20 Wochenstunden ausübt,
- die Zweitausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses
absolviert,
- allenfalls eine geringfügige Beschäftigung als Minijobber hat, oder
- lediglich eine kurzfristige Beschäftigung z. B. im Rahmen eines
Aushilfsjobs ausübt.

Ebenfalls entfällt die Einkommensprüfung bei Kindern, welche

- eine Übergangszeit von höchstens 4 Monaten zwischen zwei
Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und
einem freiwilligen Dienst durchlaufen
- und umgekehrt,
- eine Wartezeit überbrücken, in der sie eine Berufsausbildung
mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können und
- einen freiwilligen Dienst leisten.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche


Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter "http://ots.de/lX0C6" zum
Download bereit.



Ansprechpartner:

Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.:06321 / 4901-0
Fax:06321 / 4901-49
Email:presse@vlh.de
Web:www.vlh.de / Presse

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Datum: 25.01.2012 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 560358
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Kontakt-Informationen:
Stadt:

Neustadt a. d. W.



Kategorie:

Finanzwesen



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