Pferdekrankenversicherung: zum Schutz bei kleinen Blessuren

Pferdekrankenversicherung: zum Schutz bei kleinen Blessuren

ID: 560692

Bisse oder Tritte sind unter Pferden keine Seltenheit. Nicht immer ist der Verursacher auszumachen. Trotzdem muss das eigene Pferd tierärztlich behandelt werden. Die Kostenübernimmt die Pferdekrankenversicherung.



Wenn zwei sich streiten, kann das ein Fall für die Pferdekrankenversicherung werden.Wenn zwei sich streiten, kann das ein Fall für die Pferdekrankenversicherung werden.

(firmenpresse) - Wenn Pferde zusammen untergebracht sind, kann es immer mal einen kleinen Zwischenfall durch Tritte oder Bisse eines Artgenossen kommen. Manchmal muss der Tierarzt auch kleine und große Blessuren behandeln. Schnell können da mehrere Hundert Euro Kosten anfallen. Damit keine Zeit zum Überlegen verschwendet werden muss, bietet die Pferdekrankenversicherung Schutz gegen das Kostenrisiko einer tierärztlichen Behandlung.

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Sicherlich, wenn das eigene Pferd durch ein anderes Pferd verletzt wird, haftet der Tierhalter des anderen Tieres für die anfallenden Kosten einer Behandlung durch den Tierarzt. Doch, was ist, wenn es zum Streit über den Hergang der Verletzung kommt? Dann steht der betroffenen Pferdehalter wieder allein mit der Tierarztrechnung da. Es macht daher Sinn, für alle Fälle mit der Pferdekrankenversicherung geschützt zu sein. Und es sind ja nicht allein die Artgenossen, die zutreten können. Auch eine normale Erkrankung kann eine längere und kostenintensive Behandlung nach sich ziehen.

Rangeleien unter Artgenossen sind keine Seltenheit, wie so mancher Schadensfall belegt: Das Pony von Martina Grauer hat auf dem Paddock eines Pferdehofes einem anderen Pony vor die Brust getreten. Die Folge war eine deutliche Schwellung im betroffenen Bereich sowie eine dadurch hervorgerufene Bewegungseinschränkung. Ein Tierarzt hat das Pony versorgt und nun liegt die Kostenrechnung von rund 200 Euro vor. Die Übernahme erfolgte durch die Pferdekrankenversicherung - und die wird sich wiederum mit Martina Grauer über die Erstattung der Kosten auseinandersetzen.

Die Pferdekrankenversicherung kann für alle Pferde ab dem 4. Lebensmonat abgeschlossen werden. Dabei kommt es nicht auf die Gattung: Auch Ponys und Fohlen können versichert werden. Die Aufnahme in die Pferdekrankenversicherung ist bis zum vollendeten 11. Lebensjahr möglich. Es gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Die Ausnahme: Für die Kolik gilt eine Wartezeit von nur 30 Tagen.



Muss das Pferd bedingt durch eine Erkrankung oder einen Unfall operativ behandelt werden, übernimmt die Pferdekrankenversicherung dieses Risiko zu 100 Prozent bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung der Tierärzte. Wichtig für Pferdehalter: Die Pferdekrankenversicherung vermittelt die Kontakte zu einem Tierarzt oder zu einer Tierklinik. So ist man auch optimal gerüstet, wenn sich ein Zwischenfall fern der Heimat ereignet, z. B. bei einem Turnier oder im Urlaub.

Mit der Pferdekrankenversicherung besteht Schutz bei Krankheit, Unfall oder einer notwendigen Operation. Allein eine Kolikbehandlung liegt schnell bei mehr als 2.000 Euro. Und da sollte die Sorge immer dem Pferd gelten und nicht den Kosten für den Tierarzt.

Bildquelle: Ruth Rudolph, www.pixelio.de

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Datum: 25.01.2012 - 13:45 Uhr
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