Klage gegen A 44-Trasse abgewiesen

Klage gegen A 44-Trasse abgewiesen

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Klage gegen A 44-Trasse abgewiesen



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Es kann weitergebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage der Bürgerinitiative Pro A 44 gegen den Planfeststellungsbeschluss der A 44, VKE 12 (Abschnitt Helsa/Ost bis Hessisch/Lichtenau West) abgewiesen. "Damit ist klar, dass der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist und rechtssicher weitergebaut werden kann", so Wirtschaftsminister Dieter Posch nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig. "Die Planungen des Landes waren korrekt".

Der Abschnitt der VKE 12 befindet sich bereits im Bau. Acht von elf Teilabschnitten der A 44 sind inzwischen genehmigt, fünf Abschnitte sind im Bau, oder bereits fertiggestellt.

Der Neubau der A 44 auf einer Länge von ca. 64 km und der dazugehörende achtstreifige Ausbau der A 7 im Bereich Kassel auf einer Länge von ca. 6 km sind Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit.

Am morgigen Donnerstag, 26. Januar, 13:30 Uhr, wird Minister Posch im Rathaus Sontra den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt VKE 40.2 der A 44 unterzeichnen.


Pressestelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Pressesprecherin: Ulrike Franz-Stöcker
Telefon: (0611) 815 20 20, Fax: (0611) 815-2225
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Datum: 26.01.2012 - 13:00 Uhr
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