Ehemaliges Forenmitglied hat keinen Anspruch auf Löschung sämtlicher Beiträge: Rechtsanwalt Chris

Ehemaliges Forenmitglied hat keinen Anspruch auf Löschung sämtlicher Beiträge: Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, was die Nutzer beachten müssen!

ID: 562094
(firmenpresse) -

Es ist doch gar nicht so leicht, die eigenen Spuren im Internet zu tilgen. Das Amtsgericht Ratingen wies die Klage eines Anwenders ab, der über tausend seiner eigenen Beiträge aus einem öffentlichen Internet-Forum entfernt haben wollte. Rechtsanwalt Christian Solmecke kommentiert den Entscheid und erklärt die aktuelle Rechtssprechung passend zum Thema.

Nutzer von Internet-Foren lesen sich bei der Anmeldung nur selten die so genannten “Board-Regeln” durch. Doch: “Ein Blick auf die AGB des Internetforums lohnt sich – so können sich die Nutzer spätere Streitigkeiten mit dem Betreiber ersparen”, meint Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Wie das AG Ratingen (Urt. v. 29.06.2011, Az. 8 C 486/10) feststellte, hat ein Forenmitglied grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass alle von ihm verfassten Beiträge gelöscht werden. Der Kläger hatte in einem Internetforum ca. 1.000 Beiträge verfasst. Die von der beklagten Betreiberin des Forums aufgestellten “Board-Regeln” bestimmten, dass ein Anspruch auf Löschung der Beiträge nicht besteht.

Kläger möchte 1.000+ Foren-Beiträge gelöscht wissen, Gericht lehnt dies ab
Nach Löschung des Accounts entfernte die Beklagte die Beiträge des Klägers, die private Daten wie Kontaktdaten und Bilder enthielten. Die Löschung sämtlicher Foren-Beiträge lehnte sie dagegen ab. Hiergegen klagte das ehemalige Mitglied des Internet-Forums und verlangte von der Betreiberin die Entfernung aller von ihm verfassten Beiträge.

Das Gericht wies die Klage ab. Der Kläger habe die Beiträge in Kenntnis der “Board-Regeln” gepostet. Indem er diesen Regeln nicht widersprach, akzeptierte er sie als Inhalt des Vertrags.

Ein Löschungsanspruch ergebe sich auch nicht aus urheberrechtlichen Vorschriften. Der Kläger habe nicht vorgetragen, dass seine Foren-Beiträge urheberrechtlich geschützt seien. Nach § 2 Abs. 2 UrhG genießen nur persönliche, geistige Schöpfungen Schutz durch das Urheberrecht. Dass diese Voraussetzungen vorliegen, hätte der Kläger hinsichtlich jedes einzelnen Beitrags darlegen müssen. Auch ein Vernichtungsanspruch nach § 98 UrhG lag nicht vor, da die bloße Nichtlöschung keine Vervielfältigung darstellt.

Eine taugliche Anspruchsgrundlage konnten die Richter außerdem nicht aus dem Datenschutzrecht herleiten. Beiträge des Klägers, die personenbezogene Daten enthielten, wurden bereits durch den Forenbetreiber gelöscht.

RA Solmecke: Erst über die Foren-Regeln informieren, dann erst Beiträge schreiben


Rechtsanwalt Christian Solmecke kommentiert das Urteil: “Nutzer von Internet-Foren sollten sich bei ihrer Anmeldung umfassend über die geltenden Bedingungen des Forums informieren. Ist man nicht damit einverstanden, dass eigene Blogbeiträge auch nach Löschung des Accounts noch abrufbar bleiben, sollte man von einer Registrierung absehen. Wichtig ist jedoch auch die Aussage der Richter, dass ein Anspruch auf Löschung dann bestehen kann, wenn die Postings urheberrechtlich geschützt sind oder datenschutzrechtlich relevante Informationen enthalten.”

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Löschung von Blogbeiträgen treten immer häufiger auf. Meist geht es dabei um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (vgl. Beschluss des LG Berlin v. 21.06.2011 – Az. 27 O 335/11 zur Haftung für ehrverletzenden Blogbeitrag auf blogger.com; Urt. des BGH v. 25.10.2011 – Az. VI ZR 93/10 zur Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Google-blogspot; LG Hamburg, Urt. v. 21.01.2011 ? Az. 325 O 175/10 zum Löschungsanspruch eines Unternehmens).

Dieser Fall zeigt, dass auch abseits von persönlichkeitsrechtsverletzenden Beiträgen ein Interesse an der Löschung von Postings bestehen kann. Sehen jedoch weder die AGB des Forums noch gesetzliche Bestimmungen einen Löschungsanspruch vor, geht der Betroffene leer aus.

Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke
Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 – 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung.

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Weiterführende Informationen zum Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 16 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (38) hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
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50672 Köln
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Datum: 27.01.2012 - 06:30 Uhr
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Freigabedatum: Thu, 26 Jan 2012 11:47:20 +0000

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