Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen tödlicher Kindesmisshandlung

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen tödlicher Kindesmisshandlung

ID: 562710

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen tödlicher Kindesmisshandlung



(pressrelations) - Am 8. August 2010 verstarb der 19 Monate alte Lion Emilio in einer Leipziger Klinik. Todesursächlich waren innere Verletzungen, die er durch einen heftigen Tritt in den Bauch erlitten hatte. Im Strafverfahren vor dem Landgericht Leipzig konnte nicht geklärt werden, ob ihm der Tritt von seiner 21-jährigen Mutter oder deren 20-jährigem Lebensgefährten versetzt worden war. Festgestellt werden konnte jedoch, dass beide das schwer verletzte, jammernde und erbrechende Kind über eine Stunde unter extrem starken Schmerzen leiden ließen, bevor sie schließlich den Notarzt alarmierten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die beiden Angeklagten aufgrund dieses Unterlassens wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe von jeweils vier Jahren.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.


Beschluss vom 10. Januar 2012 ? 5 StR 480/11

Landgericht Leipzig ? 3 Ks 300 Js 37883/10 jug.? Urteil vom 22. Juni 2011

Karlsruhe, 27. Januar 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Kinderkommission: Theater fördert Selbstbewusstsein von Kindern Beerfeltz: Neh­men un­se­re Ver­pflich­tung für den Stand­ort Bonn sehr ernst
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.01.2012 - 18:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 562710
Anzahl Zeichen: 1519

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 253 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen tödlicher Kindesmisshandlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn ...

Alle Meldungen von Bundesgerichtshof (BGH)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z