Was bei einer Reise nach Tansania zu beachten ist
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Allerdings sollte man vor Reiseantritt immer daran denken, dass sich die Visabestimmungen und die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Aus diesem Grund sollte man in jedem Fall vor Reisebeginn noch einmal mit dem Konsulat oder der Botschaft Kontakt aufnehmen.
Wer nach Tansania oder nach Ostafrika reisen möchte, der sollte sich bereits Wochen vor Reisebeginn um einen ausreichenden Impfschutz kümmern. Hierzu zählen in jedem Fall Impfungen gegen Polio, Tetanus, Diphterie, Hepatitis A, Gelbfieber, Cholera und Typhus. Wer aus einem Gelbfiebergebiet, wie zum Beispiel Kenia, oder aus einem Choleragebiet nach Tansania einreisen möchte, dem kann es passieren, dass er eine Impfung gegen Gelbfieber oder Cholera vorweisen muss. Liegt diese Impfung nicht vor, so kann einem die Einreise verwehrt werden.
Darüber hinaus sollte man sowohl vor Reiseantritt als auch mindestens vier Wochen nach der Reise eine Malaria - Prophylaxe in Erwägung ziehen. Obwohl die meisten Unterkünfte über Moskitonetze verfügen sollte man sich dennoch täglich mit Mückenspray einreiben. Wie beim Visum gilt hier allerdings auch, dass sich die Impfvorschriften ändern können und man vor Reisebeginn in jedem Fall mit seinem Arzt reden sollte ob man ausreichend geschützt ist. Weitere Informationen dazu können sie auf http://www.ostafrika.biz/ finden.
Wer auf seiner Reise durch Tansania oder Ostafrika fotografieren möchte, der sollte sich im Vorfeld bereits ausreichend Material erwerben. Auch heute ist es in Tansania noch sehr schwer Batterien oder Ersatzfilme für eine Kamera käuflich erwerben zu können. Darüber hinaus sollte man immer daran denken, dass weder Polizeieinrichtungen noch Militäreinrichtungen fotografiert werden dürfen. Gleiches gilt für verhüllte Frauen und für Angehörige der Massai. Falls man dennoch eine Person fotografieren möchte, so sollte man in jedem Fall vorher um Erlaubnis fragen.
Devisen dürfen in unbegrenzter Höhe nach Tansania ein - und wieder ausgeführt werden. Anders sieht es allerdings bei der Ausfuhr von Tiermaterialien aus. Hier gilt das Washingtoner Artenschutzabkommen, weswegen keine Gegenstände ausgeführt werden dürfen, die aus Materialien von bedrohten Tieren bestehen. Alle anderen Gegenstände, die dem persönlichen Bedarf dienen, dürfen zollfrei ein - und ausgeführt werden.
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Datum: 31.01.2012 - 09:05 Uhr
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