Schluss mit Lustig: Alkoholgenuss kann Versicherungsschutz gefährden
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Jahreszeit ihrem Höhepunkt entgegenschunkelt, fließt auch der Alkohol
wieder in rauen Mengen. Die Zurich Versicherung in Deutschland weist
darauf hin: Kommt es wegen Alkoholeinfluss zu Schlägereien oder
Unfällen, gefährden die Karnevalisten nicht nur sich selbst und
andere, sondern im Ernstfall auch ihren persönlichen
Versicherungsschutz.
Schlägerei im Rausch: Kein Versicherungsschutz
Im angerauschten Zustand können viele ihre Emotionen nicht mehr
unter Kontrolle halten, sodass schon ein "falscher" Blick oder ein
unbeabsichtigter Schubser schnell eine körperliche Auseinandersetzung
nach sich ziehen kann. Kommt es zu einer Schlägerei, riskieren die
Schläger ihren privaten Haftpflichtschutz. Denn: Entstehen durch eine
unmittelbare Attacke Schäden und Verletzungen, die hinsichtlich ihrer
Folgen bewusst und gewollt in Kauf genommen worden, zahlt
grundsätzlich keine Versicherung. Etwaige Entschädigungsansprüche des
Opfers muss der Täter dann aus eigener Tasche regulieren.
Alkohol am Steuer verstößt gegen Obliegenheitspflichten
Mit dem steigenden Alkoholpegel lässt insbesondere die Fähigkeit
der Selbsteinschätzung nach. Wer die Promillegrenzen nicht beachtet
und in alkoholisiertem Zustand noch mit dem Auto oder mit dem Fahrrad
fährt handelt verantwortungslos und rechtswidrig. Das wird nicht nur
von der Polizei geahndet. Auch gefährden alkoholisierte
Verkehrsteilnehmer ganz oder teilweise ihren Versicherungsschutz, da
sie damit ihre Obliegenheitspflichten als Versicherungsnehmer
verletzen.
Die Zurich Gruppe Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich
Financial Services Group. Mit Beitragseinnahmen (2010) von rund 7
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 31 Milliarden EUR und
über 6.000 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen
in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu
Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand.
Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen
dabei an erster Stelle.
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Datum: 01.02.2012 - 10:00 Uhr
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