Alles Neu fürs Alter – KfW fördert weiter
Berlin, 02.02.2012 Das bisherige Förderprogramm mit der Bezeichnung „Altersgerecht umbauen“ (Programm-Nr. 155) läuft unter veränderten Bedingungen nun doch weiter. Die Geldquelle ist seit Januar 2012 nicht mehr der Bundeshaushalt, sondern die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) selbst.

(firmenpresse) - An Stelle der bisherigen Zuschüsse werden weiterhin zinsgünstige Darlehensvarianten angeboten. Außerdem ist in Planung, ab 1. April 2012 dieses Angebot komplett neu zu gestalten und zu vereinfachen.
Das Programm „Altersgerecht Umbauen (155)“ der KfW gestaltet sich in der derzeit gültigen Form noch so:
Ausgegeben werden Darlehen in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten, bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, z. B. einer Eigentumswohnung, wenn der Antragsteller die Bewegungsfreiheit beeinträchtigende Hindernisse und Barrieren beseitigt. Diese Summe wird auch beim Kauf einer bereits umgebauten Immobilie gewährt. Wenn Sie als Mieter in einem Mietshaus mit Genehmigung Ihres Vermieters die Wohnung altersgerecht umbauen wollen, können Sie ebenso die Förderung erhalten.
Die Merkmale des Kredites im Überblick:
•Kreditsumme bis 50.000 Euro
•Effektiver Zinssatz pro Jahr ab 1,92 %
•Zinsbindung 10 Jahre
•Laufzeit bis zu 30 Jahren
•8 Jahre Laufzeit als endfälliges Darlehen möglich
•Kostenlose Sondertilgungen erlaubt
Keine Förderung gibt es für die Umschuldung von bestehenden Darlehen, für Ferien- und Wochenendhäuser, für Gewerbeflächen und für beendete oder vor Antragstellung begonnene Baumaßnahmen. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag bei Ihrer Hausbank zu stellen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen oder die Immobilie kaufen.
Michael Kirchner, Top-Immobilien GmbH Berlin
kirchner@topimmobilienXL.de
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Datum: 02.02.2012 - 12:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.02.2012
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