50 Anträge für Sekundarschulen genehmigt ? Ministerin Löhrmann: Gute Voraussetzungen für eine zu

50 Anträge für Sekundarschulen genehmigt ? Ministerin Löhrmann: Gute Voraussetzungen für eine zukunftsfeste Schulentwicklung vor Ort

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50 Anträge für Sekundarschulen genehmigt ? Ministerin Löhrmann: Gute Voraussetzungen für eine zukunftsfeste Schulentwicklung vor Ort



(pressrelations) -
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Von den 51 Anträgen für die Errichtung einer Sekundarschule zum kommenden Schuljahr, die bis Ende 2011 bei den Bezirksregierungen eingegangen waren, hat das Schulministerium für 50 Anträge grünes Licht gegeben. Genehmigungsbehörde sind laut Schulgesetz die Bezirksregierungen.

Schulministerin Sylvia Löhrmann: "Die Kommunen haben jetzt rechtzeitig vor Beginn des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen Mitte Februar Planungssicherheit. Die große Zahl der Anträge zeigt, wie überfällig der Schulkonsens von CDU, SPD und Grünen war. Er hat den Weg bereitet für eine zukunftsfeste Schulentwicklung vor Ort. Jetzt sind die Eltern am Zug."

Die Genehmigungen sind unter der Voraussetzung erteilt, dass im Anmeldeverfahren genügend Schülerinnen und Schüler für die Gründung einer Sekundarschule angemeldet werden. Für die Errichtung sind mindestens drei Parallelklassen mit 25 Schülerinnen und Schülern pro Klasse erforderlich, also mindestens 75 Kinder insgesamt. Auch die genehmigte Zügigkeit hängt von den tatsächlichen Anmeldezahlen ab. Zwei der geplanten neuen Sekundarschulen (Borchen, Oerlinghausen) sind aus Verbundschulen hervorgegangen. Für diese gibt es eine besondere Übergangsregelung. Die Genehmigungsbescheide werden in den nächsten Tagen von den Bezirksregierungen versandt. Ein Antrag aus der Kommune Altenbeken konnte noch nicht abschließend bearbeitet werden, weil bestimmte Bedingungen noch nicht erfüllt sind.

Neue Gesamtschulen

Zusätzlich haben 21 Kommunen bei den Bezirksregierungen einen Antrag für die Gründung einer neuen Gesamtschule zum kommenden Schuljahr gestellt. Über diese Anträge entscheiden die Bezirksregierungen.

Nach dem Schulkonsens im Juli 2011 hatte der Landtag im Oktober mit dem neuen Schulgesetz die Grundlage für die Sekundarschule geschaffen. Sie ist seitdem als zusätzliche Regelschulform in NRW verankert. Die Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn und bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.



In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem siebten Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers weiterhin integriert, teilintegriert (mit Fachleistungsdifferenzierung in einzelnen Fächern) oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.

Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule, eines Berufskollegs oder einer Gemeinschaftsschule mit eigener Oberstufe ein. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind ? entsprechende Leistungen vorausgesetzt - das Abitur machen kann.

Mit dem Schulgesetz wurde auch die Errichtung von Gesamtschulen erleichtert: Die erforderliche Mindestschülerzahl wurde von bislang 112 auf 100 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Damit ist es für Kommunen leichter, bei entsprechendem Bedarf eine Gesamtschule zu gründen.

Mit der Sekundarschule und der Gesamtschule gibt es in Nordrhein-Westfalen jetzt neben den Schulformen des gegliederten Schulsystems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) zwei Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens. Das entspricht dem Wunsch vieler Eltern, die die Bildungswege ihrer Kinder länger offen halten wollen.

Auskünfte zu den einzelnen Anträgen und Genehmigungen geben die betreffenden Bezirksregierungen


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Datum: 02.02.2012 - 14:49 Uhr
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