Heizkosten werden in Zukunft genauer abgerechnet: Immonet erklärt das Urteil und gibt Tipps zum Heizkosten sparen
ID: 566935
Urteil des Bundesgerichtshofs müssen sie nun genau das zahlen, was
sie in der letzten Heizperiode verbraucht haben. Das Immobilienportal
Immonet erklärt, was das Urteil für Mieter bedeutet und wie sich
Heizkosten sparen lassen.
Vermieter muss Heizkosten präziser abrechnen Ganz Deutschland
bibbert unter den sibirischen Temperaturen und vielen Mietern graut
bereits vor der nächsten Heizkostenabrechnung. Passend ist da das
Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Rechte der Mieter stärkt.
Bislang berechnen die Vermieter die Heizkosten auf Basis der
Vorauszahlung, die sie an den Energieversorger leisten. Diese
Abrechnung, die an den Mieter weitergeleitet wird, hinkt aber
verrechnungstechnisch ein Jahr hinterher. Der Mieter zahlt also in
diesem Jahr nicht den Betrag von 2011, sondern den von 2010. Hat der
Mieter Heizkosten gespart, werden diese bislang erst im
darauffolgenden Jahr vergütet.
Dieser Vorgehensweise hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel
vorgeschoben. Der Vermieter orientiere sich nicht am Verbrauch, heißt
es, sondern an der Vorauszahlung. Diese Berechnung sei ein Verstoß
gegen die Heizkostenverordnung, begründeten die Richter ihre
Entscheidung (Az: VIII ZR 156/11). Zukünftig darf daher nur noch der
tatsächliche Verbrauch berechnet werden.
Gerechter aber nicht günstiger
Wer nun auf eine geringere Heizkostenabrechnung spekuliert, sollte
sich nicht zu früh freuen. Experten rechnen damit, dass sich die neue
Berechnung auf lange Sicht nicht wesentlich auswirkt. Nur der
Zeitpunkt der Abrechnung wird sich wohl verschieben. Die Vermieter
müssen sich bei ihren Berechnungen nun nach den Abrechnungen der
Energielieferanten richten. Diese schicken ihre Rechnung in der Regel
am Ende der Heizperiode, also im März oder April raus.
Heizkosten sparen ohne zu frieren Damit bei der nächsten
Heizkostenrechnung nicht der große Schock kommt, hat Immonet Tipps
zum Sparen zusammengestellt. Dafür muss man aber nicht gleich mit dem
Skianzug auf dem Sofa sitzen.
- Kaufen Sie im Baumarkt Reflexionsfolie und kleben sie
diese hinter den Heizkörper, damit die Wärme besser
abstrahlt.
- Überprüfen Sie die Dichtungen an Fenstern und Türen.
Ritzen können sogar Laien mit selbstklebenden Streifen aus
dem Baumarkt schließen.
- Stellen Sie vor dem Lüften die Heizung aus. Stoßlüften ist
wesentlich energiesparender als Fenster gekippt zu lassen.
- Die ideale Temperatur für Wohnräume beträgt 20 bis 22
Grad, für Küchen 18 bis 20 Grad, das Schlafzimmer sollte
nicht wärmer als 18 Grad sein, und im Badezimmer muss es
nicht wärmer als 23 Grad sein.
- Thermohygrometer messen die Temperatur sowie
Luftfeuchtigkeit und zeigen an, wann gelüftet werden muss.
- Möbel und Gardinen niemals vor die Heizung stellen.
- Programmierbare Heizkörperthermostate senken die
Raumtemperatur automatisch ab, wenn niemand zu Hause ist.
- Die Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad spart sechs
Prozent Heizenergie.
- Die Warmwassertemperatur sollte nie höher als 60 Grad
sein.
- In den Heizkörpern sollte sich keine Luft anstauen.
Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis und Verlinkung auf das
Immobilienportal Immonet.
Originalmeldung:
http://www.immonet.de/service/heizkosten-urteil.html
Pressekontakt:
Medienkontakt
Birgit Schweikart
Leitung Corporate Communications
Spaldingstr. 64, 20097 Hamburg
Tel: +49 40 3 47-2 89 35
E-Mail: presse@immonet.de
Presseservice: www.immonet.de/presse
Fan werden: www.facebook.com/immonet
Follow: www.twitter.com/immonet
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.02.2012 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 566935
Anzahl Zeichen: 4296
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 370 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Heizkosten werden in Zukunft genauer abgerechnet: Immonet erklärt das Urteil und gibt Tipps zum Heizkosten sparen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Immonet.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).