Verspätung, falsche Lieferung und kalte Pizza - Welche Rechte haben Lieferservice-Kunden?

Verspätung, falsche Lieferung und kalte Pizza - Welche Rechte haben Lieferservice-Kunden?

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- Lieferung immer im Beisein des Boten kontrollieren, nur so können Mängel geltend gemacht werden- Onlinezahlung spartÄrger, wenn der Lieferdienst kein Wechselgeld parat hat




(firmenpresse) - Berlin, den 07. Februar 2012 - Fast jeder von uns nutzt hin und wieder die Vorteile von Lieferdiensten: Bequem, einfach und schnell kommen Pizza & Co. auf den Tisch. Doch was tun, wenn es mal wieder länger dauert oder das falsche Essen geliefert wurde? lieferando.de (www.lieferando.de), die Plattform für Online-Essensbestellungen, erklärt, welche Rechte und Pflichten Kunden von Lieferservice-Diensten haben.

Verspätung
"Das Essen kommt in 45 Minuten". Auf Grund der Verkehrslage oder anderen Widrigkeiten kann es mitunter aber auch mal länger dauern. Hat man nicht explizit eine Uhrzeit (inklusive einer angemessenen Kulanz) vereinbart, gibt es keinen Mangel und der Preis kann nicht gemindert werden. Da sich allerdings jeder Lieferdienst glückliche Kunden wünscht, wird in den meisten Fällen ein Nachlass gewährt. Eine rechtliche Pflicht stellt dies jedoch nicht dar.

Falsche Lieferung
Stellt man fest, dass ein falsches Essen geliefert wurde, erst nachdem der Lieferdienstmitarbeiter bereits wieder weg ist, wird es schwierig. In diesem Fall muss der Besteller nämlich beweisen, dass die Lieferung unvollständig, mangelhaft oder falsch ist. Ohne einen Zeugen im Nachhinein umso schwieriger. Aus diesem Grund gilt es, die Lieferung in Anwesenheit des Boten zu kontrollieren. So kann man den Mangel melden und eine neue Lieferung oder Geld zurückverlangen.

Kein passendes Kleingeld
Der Lieferdienst steht schon vor der Tür und man stellt fest, dass sich nur ein 50-Euro-Schein im Portemonnaie befindet. Umso schlimmer, wenn der Pizzabote kein Wechselgeld dabei hat. Was nun? Muss der Lieferant immer Wechselgeld dabeihaben oder ist es an dem Besteller, den passenden Betrag parat zu haben? Generell ist der Käufer nach der Lieferung der Ware in einer Bringschuld und muss den konkreten Betrag der Ware zahlen können. Kann er das nicht, hat der Verkäufer theoretisch das Recht, die Übergabe zu verweigern. Dieses Problem umgehen Nutzer von lieferando.de übrigens ganz einfach: Auf dem Portal bestellen hungrige Mägen online bei über 5.000 Lieferservices in fünf europäischen Ländern und zahlen bequem via PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung. Selbst wenn im Portemonnaie gähnende Leere herrscht, muss so nicht gefastet werden. Sollte dennoch etwas schief gehen, kann das Geld problemlos zurücküberwiesen werden.



Extragebühr fürs Treppensteigen
Unfassbar, aber wahr: Einige Lieferdienste verlangen einen sogenannten Treppenzuschlag, wenn sie in höhere Etagen ohne Aufzug liefern müssen. Diese Extrakosten sind zwar zulässig, aber nur dann, wenn sie ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt sind. Mit der Bestellung willigt der Kunde diesen ein und muss die Kosten tragen.

"Wer hat sich nicht schon einmal über falsche Lieferungen oder Verspätungen aufgeregt? Gerade bei Lieferdiensten sind sich aber viele Menschen unsicher, welche Rechte und Pflichten sie konkret haben. Aus diesem Grund geben wir nützliche Ratschläge. Da die Lieferdienste generell sehr kulant sind, ist es meist der beste Ratschlag, nett und freundlich mit dem Pizzaboten zu reden - so wird das Problem schnell aus dem Weg geschafft", erklärt Jörg Gerbig, Mitbegründer und Geschäftsführer von lieferando.de.


Über die yd. yourdelivery GmbH:
Die yd. yourdelivery GmbH ist mit ihren Plattformen für Online-Essensbestellungen lieferando.de (www.lieferando.de), lieferando.at (www.lieferando.at), lieferando.ch (www.lieferando.ch), taxiresto.fr (www.taxiresto.fr) und smakuje.pl (www.smakuje.pl) in fünf Ländern aktiv. Egal, ob Pizza, Pasta, Sushi, Obst oder Getränke: Privatpersonen und Unternehmen finden in den Speisekarten und Sortimenten der angeschlossenen Lieferdienste immer genau das, was das Herz begehrt und können sich alle Speisen nach Hause oder ins Büro liefern lassen. Die Bezahlung erfolgt dabei im Gegensatz zu vielen anderen Lieferservice-Plattformen nicht nur in bar, sondern bei fast allen Partnern auch bequem via PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung. Mit der kostenlosen iPhone-App kann das Wunschessen sogar direkt von unterwegs geordert und bezahlt werden. Derzeit ist die yd. yourdelivery GmbH in verschiedenen europäischen Ländern insgesamt mit über 6.000 Vertragspartnern aktiv.

Speziell für Unternehmen bietet lieferando.de die Möglichkeit, die sonst üblichen Spesenbelege einzelner Mitarbeiter (inklusive Catering und Geschäftsessen) durch eine monatliche Sammelrechnung zu ersetzen.

Medienkontakt: Benjamin Blum | presse@lieferando.de | +49.30.2576205.28

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Die yd. yourdelivery GmbH ist mit ihren Plattformen für Online-Essensbestellungen lieferando.de, lieferando.at, lieferando.ch, taxiresto.fr und smakuje.pl in fünf Ländern aktiv. Egal, ob Pizza, Pasta, Sushi, Obst oder Getränke: Privatpersonen und Unternehmen finden in den Speisekarten und Sortimenten der angeschlossenen Lieferdienste immer genau das, was das Herz begehrt und können sich alle Speisen nach Hause oder ins Büro liefern lassen. Die Bezahlung erfolgt dabei im Gegensatz zu vielen anderen Lieferservice-Plattformen nicht nur in bar, sondern bei fast allen Partnern auch bequem via PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung. Mit der kostenlosen iPhone-App kann das Wunschessen sogar direkt von unterwegs geordert und bezahlt werden. Derzeit ist die yd. yourdelivery GmbH in verschiedenen europäischen Ländern insgesamt mit über 6.000 Vertragspartnern aktiv.

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Datum: 07.02.2012 - 10:00 Uhr
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Ansprechpartner: Jörg Gerbig
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