Inlandstourismus 2011: 4 % mehr Übernachtungen
ID: 570815
Inlandstourismus 2011: 4 % mehr Übernachtungen
394,1 Millionen Übernachtungen von in- und ausländischen Gästen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, war dies ein Plus von 4 % gegenüber dem Jahr 2010.
Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im Vergleich zum Vorjahr um 3 % auf 330,3 Millionen, die von Gästen aus dem Ausland um 6 % auf 63,8 Millionen.
Im Monat Dezember 2011 betrug die Gesamtzahl der Gästeübernachtungen 23,0 Millionen und lag damit um 6 % über dem entsprechenden Vorjahresmonat. Davon entfielen 18,8 Millionen Übernachtungen auf inländische Gäste (+ 5 %) und
4,2 Millionen auf Gäste aus dem Ausland (+ 9 %).
Alle Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe mit neun und mehr Schlafgelegenheiten. Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden die Ergebnisse ab dem Berichtsmonat Januar 2012 auf Meldungen von Beherbergungsbetrieben mit zehn und mehr Schlafgelegenheiten sowie von Campingplätzen mit zehn und mehr Stellplätzen beruhen. Die korrekte Berechnung der Veränderungsraten wird durch die rückwirkende Änderung der Vorjahresergebnisse gewährleistet.
Detaillierte Informationen sind in circa 14 Tagen unter www.destatis.de,
Pfad: Startseite -> Publikationen -> Fachveröffentlichungen -> Binnenhandel, Gastgewerbe, Tourismus erhältlich.
Kontakt:
Christine Graffy,
Telefon: (0611) 75-4851,
www.destatis.de/kontakt
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 09.02.2012 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 570815
Anzahl Zeichen: 1811
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 489 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Inlandstourismus 2011: 4 % mehr Übernachtungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Statistisches Bundesamt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).