Milliardeninvestition im Keller / Ab 2013 müssen fünf Millionen Stromzähler ausgetauscht werden - hunderte Stromversorger sind noch unvorbereitet
ID: 570850
Konzept zur Einführung von Smart Metern haben, drohen Verluste im
Endkundenmarkt. Zu dieser Einschätzung kommt Tim Karnhof, Leiter
Smart Metering der Trianel GmbH: "Zum einen können Dritte den
Heimmarkt des Versorgers mit eigenen Produkten besetzen, zum anderen
kann die Bundesnetzagentur wegen Verletzung gesetzlicher Vorgaben
Zwangsgelder verhängen."
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes schreibt den
Verteilnetzbetreibern in ihrer Rolle als Messstellenbetreiber vor,
alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden
mit Smart Metern auszustatten. Diese Untergrenze bedeutet, dass auch
viele Einfamilienhaushalte mit "intelligenten" Messsystemen
ausgestattet werden müssen. Ein flächendeckender Austausch, wie von
der EU gewünscht, ist mit der 6.000 kWh-Grenze allerdings nicht
sichergestellt.
"Überregionale Versorger werden nach unserer Einschätzung darauf
bestehen, dass die Umrüstung unmittelbar nach Bekanntgabe des
Schutzprofils durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnologie) und der Produktion der Systeme erfolgt",
erläutert Karnhof: "Spätestens 2013 werden nach unseren Berechnungen
rund 5 Millionen Stromzähler ausgetauscht werden müssen." Nach
Einschätzung von Trianel fehlt heute aber noch mehreren hundert
Stromversorgern das technische und personelle Fundament, um den
Zählertausch zu bewerkstelligen. Karnhof: "Hier laufen die
Unternehmen, vornehmlich mittelständische Energieversorger und
Stadtwerke, Gefahr, von einer scheinbar plötzlich hereinbrechenden
Welle kalt erwischt zu werden." Denn anders als üblich, werde es bei
der Einführung von Smart Metern nach aktuellen Gesetzeslage keinerlei
Übergangsfristen geben.
Die Summierung der Kosten in der Smart-Meter-Kette belaufen sich
nach Trianel-Berechnungen auf bis zu 250 EUR pro Messsystem. Noch sei
vollkommen offen, wer die Kosten zu tragen habe. Das BMWi will eine
volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse in Auftrag geben, um die
exakte Untergrenze zum Smart Metering möglicherweise verschieben zu
können. Sollte diese Studie allerdings nicht im September 2012
abgeschlossen sein, tritt automatisch die EU-Richtlinie in Kraft, die
eine 80 Prozent Smart-Meter-Versorgung bis 2020 vorsieht.
Neben Risiken und Nebenwirkungen beinhalte die
Smart-Meter-Einführung jedoch auch Chancen für Energieversorger und
ihre Kunden. Gerade bei Gewerbekunden unter 100.000 kWh kann durch
die Auflösung der sogenannten Standardlastprofile eine exakte
Beschaffung anhand des realen Verbrauchs erfolgen. Karnhof: "In
vielen Fällen lassen sich damit Kunden günstiger als bisher
beliefern. Dies stellt nicht nur den Einstieg in das Lastmanagement
im Standardlastprofilkundenbereich dar, sondern kann zu einem
wichtigen Baustein der Energiewende werden".
Ansprechpartner Trianel GmbH:
Elmar Thyen, Leiter Unternehmenskommunikation
Fon +49 (0)241 41 32 04 13 | Mobil +49 (0)151 12 64 17 87 | Mail
e.thyen@trianel.com
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Datum: 09.02.2012 - 11:10 Uhr
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