Keine Narrenfreiheit am Steuer / R+V-Infocenter: Masken und Kostüme können Sicht, Gehör und Beweg

Keine Narrenfreiheit am Steuer / R+V-Infocenter: Masken und Kostüme können Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit einschränken - Bußgelder möglich

ID: 571924
(ots) - Ausnahmezustand in deutschen
Karnevalshochburgen: Mit Pappnase und Perücke feiern Millionen
Menschen ausgelassen die Narrenzeit. Autofahrer sollten es dabei
jedoch nicht zu bunt treiben. "Wer kostümiert fährt, muss mit einem
Bußgeld von zehn Euro rechnen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim
Infocenter der R+V Versicherung. Bei einem Unfall sind sogar 25 Euro
Bußgeld möglich. Hinzu kommt: In Einzelfällen ist dann auch der
Versicherungsschutz gefährdet.

Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in den Unfall verwickelt
wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen.
"Grund hierfür ist, dass Masken und Kostüme Sicht, Gehör und
Bewegungsfreiheit erheblich einschränken können", so R+V-Experte
Walter. Ist das die Ursache für den Unfall, muss der kostümierte
Autofahrer unter Umständen den Schaden komplett oder teilweise aus
eigener Tasche zahlen. Karl Walter rät deshalb, Kostüme erst an Ort
und Stelle anzuziehen - oder das Auto ganz stehen zu lassen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Auch im Karneval gilt: Wer alkoholisiert Auto fährt, handelt
fahrlässig und verliert bei einem Unfall seinen
Versicherungsschutz. Besser zu Fuß gehen oder auf öffentliche
Verkehrsmittel umsteigen.
- Während der Faschingstage gibt es oft vermehrt Alkohol- und
Drogenkontrollen. Aufgepasst am Tag danach: Restalkohol ist
nicht zu unterschätzen.
- Auch Radfahrer können ihren Führerschein verlieren, wenn sie mit
mehr als 1,6 Promille angehalten werden.
- Vor Faschingsumzügen über Parkmöglichkeiten informieren, damit
das Auto den Umzug nicht stört oder Rettungswege blockiert.
Wichtig: Es gelten dieselben Parkverbotsregeln wie an allen
anderen Tagen. Oft sind aber zusätzliche Bereiche gesperrt.
- Werden die Autoreifen nach dem Umzug etwa durch Glasscherben


beschädigt, ist das in der Regel nicht durch die
Kfz-Versicherung abgedeckt.

Presse-Information und Bildmaterial unter http://ao-url.de/e4e0f0

Mehr Themen unter
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Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
06172/9022-131
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Datum: 10.02.2012 - 13:30 Uhr
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