foodwatch zu Bundesrat, Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und Hygiene-Mängeln bei Müller-Brot
ID: 572012
Regelungen zur Verbraucherinformation und zu den Hygiene-Mängeln bei
der Großbäckerei Müller-Brot erklärt Matthias Wolfschmidt,
stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation
foodwatch:
"Der Skandal um die ekelhaften Zustände in der bayerischen
Großbäckerei Müller-Brot zeigt: Behörden müssen glasklar verpflichtet
werden, Verbraucher über Gammelfleisch-Funde und Ekel-Lebensmittel zu
informieren. Solange Ämter die Verbraucher laut Gesetz nur
informieren "sollen", aber nicht "müssen", behalten sie ihr Wissen
für sich. Das haben die bayerischen Behörden gerade wieder bewiesen.
Ahnungslose Verbraucher haben seit März 2010 mehr als 640 Millionen
Brötchen und 45 Millionen Brotlaibe von Müller Brot gegessen, während
bayerische Beamte wegen Mäusekot und Kakerlaken in der Großbäckerei
ein und aus gingen.
Die heute vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen im
Verbraucherinformationsgesetz und in § 40 des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches ändern an einer Geheimiskrämerei der
Behörden wie im Fall Müller-Brot nichts. Auch in Zukunft können
Beamte entscheiden, ob sie die Verbraucher bei ekelerregenden
Zuständen wie Gammelfleisch informieren - oder eben nicht. Bei
massiven Hygiene-Mängeln wie bei Müller-Brot gibt es weiter
Ermessensspielraum. Heute hätte der Bundesrat dafür sorgen müssen,
dass die Behörden ohne Wenn und Aber zur Information der
Öffentlichkeit verpflichtet werden. Doch Bund und Länder nehmen
weiterhin in Kauf, dass den Bürgern ekelige Ware unter den Augen der
Behörden untergejubelt wird. Das ist Politik a la Gammelfleisch - sie
stinkt zum Himmel."
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Andreas Winkler
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Datum: 10.02.2012 - 14:37 Uhr
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Berlin
Kategorie:
Nahrung- und Genussmittel
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