PRORENDITA FÜNF - Anlegerkanzlei Nittel macht Schadenersatz für PRORENDITA-Anleger geltend
Die Anlegerkanzlei Nittel hat bereits mit Erfolg Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem PRORENDITA FÜNF durchgesetzt.

(firmenpresse) - Anleger des vom Initiator Ideenkapital im Jahr 2006 aufgelegten Fonds PRORENDITA FÜNF GmbH & Co KG haben die Anlegerkanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Commerzbank AG, die Sparkasse KölnBonn und andere Sparkassen sowie die Targobank beauftragt. Zahlreiche Klagen geschädigter Anleger wurden zwischenzeitlich eingereicht.
Hintergrund ist für Anleger des PRORENDITA FÜNF drohende Totalverlust ihres investierten Kapitals. Für zahlreiche Anleger kommt diese Situation völlig überraschend, weil sie im Rahmen der Beratung durch ihre Bank insbesondere über die Risiken der Beteiligung unzutreffend informiert wurden. Sie gingen davon aus, dass es sich bei dem ihnen empfohlenen Fonds PRORENDITA FÜNF um eine sichere Geldanlage handeln würde. Offensichtlich wurden sie vor dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten.
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/prorendita-fonds-totalverlust-fuer-anelger-droht.html
Falschberatung in diesen Punkten haben wir bei den von uns vertretenen Mandanten – neben vielen anderen - bislang besonders häufig angetroffen:
- Die Beteiligung an der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG wurde als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
- Die Beteiligung am Fonds PRORENDITA FÜNF wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich bringt.
- Die im Vertrieb des Fonds PRORENDITA FÜNF beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese „Kickbacks“ hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war nach unserer Erfahrung regelmäßig nicht der Fall.
Der Schadenersatz
Anleger, die über den Fonds PRORENDITA FÜNF falsch beraten wurden, können gegenüber ihrer Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital sowie entgangenen Gewinn. Im Gegenzug erhält die Bank die Beteiligung am Fonds PRORENDITA FÜNF. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.
Die Anlegerkanzlei Nittel hat bereits mit Erfolg Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem PRORENDITA FÜNF durchgesetzt.
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Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.
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Datum: 15.02.2012 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
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Freigabedatum: 15.02.2012
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