Sylvia Grünert: Das Pflegegutachten

Sylvia Grünert: Das Pflegegutachten

ID: 574856

Pflegegutachten nach § 37 SGB XI



(firmenpresse) - Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als Nachweis, dass die erbrachte Qualität der Pflege dem Pflegezustand angemessen und die Pflege sichergestellt ist. Bei Pflegestufe I und II ist das Gutachten halbjährlich, bei Pflegestufe III vierteljährlich vorzulegen, wobei die jeweiligen Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.

Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein entsprechendes Pflegegutachten.

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Sylvia Grünert
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Bereitgestellt von Benutzer: ifgag
Datum: 15.02.2012 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 574856
Anzahl Zeichen: 627

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Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.02.12

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