MPC Reefer Flottenfonds 1 und 2: Chancen für geschädigte Anleger

MPC Reefer Flottenfonds 1 und 2: Chancen für geschädigte Anleger

ID: 576150

Über die sich derzeit auf dem in unsicheres Fahrwasser geratenen Markt geschlossener Schiffs- und Flottenfondsbeteiligungen ausbreitende Krise hatten wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet. Wie unlängst bekannt wurde, sind von dem Abwärtssog auch die seitens des Emissionshauses MPC aufgelegten Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds 1 und MPC Reefer Flottenfonds 2 betroffen. Trotz der sich auch in diesen beiden MPC Schiffsfonds den Anlegern anbahnenden drohenden Verlusten, sind die MPC Reefer Schiffsfonds-Anleger nicht schutzlos gestellt.



(firmenpresse) - Über die sich derzeit auf dem in unsicheres Fahrwasser geratenen Markt geschlossener Schiffs- und Flottenfondsbeteiligungen ausbreitende Krise hatten wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet. Wie unlängst bekannt wurde, sind von dem Abwärtssog auch die seitens des Emissionshauses MPC aufgelegten Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds 1 und MPC Reefer Flottenfonds 2 betroffen. Trotz der sich auch in diesen beiden MPC Schiffsfonds den Anlegern anbahnenden drohenden Verlusten, sind die MPC Reefer Schiffsfonds-Anleger nicht schutzlos gestellt.

Vertrieb der MPC Reefer Flottenfonds oftmals über Banken

In vielen Fällen wurde auch der MPC Reefer Flottenfonds 1 und 2 über Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. Dabei wurden die MPC Schiffsfonds als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Fazit:

Geschädigte Schiffsfonds-Anleger, die von Bankberatern beraten wurden haben in aller Regel gute Erfolgsaussichten hinsichtlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese richten sich darauf, so gestellt zu werden, als hätte man das Geschäft nie abgeschlossen. Das bedeutet, der Anleger bekommt das von ihm geleistete Geld zurück und dieser gibt im Gegenzug die Beteiligung an die beratende Bank zurück.
Aufgrund dieser guten Erfolgsaussichten für Anleger geschlossener SchiffsFonds, die die Beteiligung über eine Bank gekauft haben bzw. von einer Bank beraten worden sind, regen wir in diesem Falle an, einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und dort die in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen zu lassen.


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Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.



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Datum: 16.02.2012 - 17:36 Uhr
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