Die Sterbegeldversicherung gehört zum Schonvermögen

Die Sterbegeldversicherung gehört zum Schonvermögen

ID: 576407

Sicher, unkompliziert und verlässlich: Die Sterbegeldversicherung ist die beste Vorsorge zur Absicherung der Bestattungskosten.



Sicherheit für die Bestattungsvorsorge mit der SterbegeldversicherungSicherheit für die Bestattungsvorsorge mit der Sterbegeldversicherung

(firmenpresse) - Alt werden bedeutet in Deutschland auch teilweise Armut. Viele Rentner leben von der Grundsicherung und gönnen sich nur das Nötigste im Leben. Selbst eine Bestattung muss im Todesfall von Angehörigen oder Behörden übernommen werden. Mit der Sterbegeldversicherung kann man für die Kostendeckung der eigenen Bestattung vorsorgen.

Ein wichtiger Vorteil der Sterbegeldversicherung ist, dass sie zum sogenannten Schonvermögen gehört. Wenn also im Alter staatliche Unterstützung durch eine zu geringe Rente oder eine Pflegestufe erforderlich ist, muss die Sterbegeldversicherung nicht aufgebraucht werden. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2009 hervor (LSG NW, Urteil L 9SO 5/07). Somit ist die Sterbegeldversicherung eine solide Absicherung im Todesfall.

In der Betrachtung der Sterbegeldversicherung durch Verbraucherschützer wird dieser Umstand gerne verschwiegen. Stattdessen werden Senioren mit den Varianten Sparvertrag und Risikolebensversicherung verunsichert. Der Sparvertrag gehört nicht zum Schonvermögen und muss im Sozialfall bis auf die Freibeträge aufgebraucht werden.

Man muss aber auch immer wieder betonen, dass es sich bei der Sterbegeldversicherung nicht um eine Kapitalanlage handelt, sondern um einen Risikoschutz. Es ist nicht vorhersehbar, wann der Leistungsfall eintritt. Danach richten sich die Beiträge zur Sterbegeldversicherung. Sicherlich wird in dem einen oder anderen Vertrag auch mehr eingezahlt, als die Garantiesumme hergibt. Dafür besteht aber eine lebenslange Absicherung für den Todesfall, um ein angemessenes Begräbnis bezahlen zu können.

Bildquelle: fotolia.de


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH (hier auch iak! GmbH genannt)
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957




PresseKontakt / Agentur:

vergleichen-und-sparen.de - ein Service von iak! GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen(at)vergleichen-und-sparen.de
(02041) 77 44 7 - 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gewerbesteuern senken - Wachstumsbremsen lösen Hundeversicherung: Tragischer Vorfall in Oberhausen zieht nun weitere Kreise
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.02.2012 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 576407
Anzahl Zeichen: 2001

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manfred Weiblen
Stadt:

Bottrop


Telefon: (02041) 77 44 7 - 46

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 963 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Sterbegeldversicherung gehört zum Schonvermögen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

iak! GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von iak! GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z