Google: Datenschutzerklärung nach deutschem Recht angreifbar
ID: 576922
Google: Datenschutzerklärung nach deutschem Recht angreifbar
Die neue Datenschutzerklärung ist zwar besser strukturiert und insgesamt verständlicher als ihre zahlreichen Vorgänger. Trotzdem gelingt es Google nicht, die versprochene "höchstmögliche Transparenz" herzustellen. Die etwa neunseitige Erklärung wimmelt geradezu von äußerst dehnbaren Formulierungen wie "möglicherweise" (15 Mal) und "gegebenenfalls" (zehn Mal).
Dies zeigt beispielhaft die Klausel, die zukünftig die umfassende Profilbildung ermöglichen soll: "Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten." Damit weiß ein Nutzer nicht, ob und wann es zu einer Verknüpfung kommt und ob er jemals etwas davon erfährt. Nach deutschem Recht sind solche schwammigen Formulierungen angreifbar.
Die Stiftung Warentest empfiehlt Nutzern, die einer umfassenden Profilbildung durch Google gegensteuern möchten, ihre Internetaktivitäten auf Dienste bei unterschiedlichen Anbietern zu verteilen. Zudem sollten Cookies in regelmäßigen Abständen gelöscht werden. Der vollständige Bericht ist online unter www.test.de abrufbar.
Kontakt für Journalisten
Tel: (030) 2631-2345
Fax: (030) 2631-2429
pressestelle@stiftung-warentest.de
www.test.de/presse
Stiftung Warentest Pressestelle
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.02.2012 - 16:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 576922
Anzahl Zeichen: 2140
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 306 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Google: Datenschutzerklärung nach deutschem Recht angreifbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stiftung Warentest (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).