Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012: Mindesteinkommen für die PKV
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Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012: Mindesteinkommen für die PKV
Alle Jahre wieder gibt das Bundesministerium die neuen Bemessungsgrenzen für die gesetzliche und private Krankenversicherung heraus. Zum einen stellt die Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze des zur Krankenversicherung veranlagten Einkommens fest und zum anderen bestimmt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. die Versicherungspflichtgrenze das Mindesteinkommen für Angestellte, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Unter http://www.test-private-krankenversicherungen.de/versicherungspflichtgrenze-2012-jahresarbeitsentgeltgrenze-251 stehen weitere Informationen sowie konkrete Zahlen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 bereit.
Was ist eine Bemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zur Beitragsberechnung herangezogen werden. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben also beitragsfrei. Dabei wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 2012 von derzeit 15,5% herangezogen ( http://www.test-private-krankenversicherungen.de/beitragssatz-krankenversicherung-2012-250 ).
Da sich die Gesetzeslage im Jahre 2009 geändert hat, muss eine PKV einen Basistarif anbieten. Bei diesem Basistarif sind die Leistungen der PKV mit den Leistungen GKV zu vergleichen. Bei diesem Basistarif werden die Kosten und die Leistungen untereinander verglichen. Beide Anbieter, also die PKV ? Anbieter und die GKV ? Anbieter müssen dieselben Leistungen erbringen. Doch die PKV darf dabei in ihrem Tarif nicht teurer sein als die gesetzlichen Kassen. Auch die Arbeitgeber müssen sich im Jahre 2012 an den Krankenversicherungskosten der Krankenkassen beteiligen. Dies gilt sowohl bei der GKV als auch bei der PKV. Jedoch wurde die Obergrenze des Arbeitgeberzuschusses festgelegt; er braucht demnach nur maximal 7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen.
Wo liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012?
Die Höhe der JAEG oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird in jedem Jahr anders definiert. So hat die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2011 bei rund 44.500 Euro gelegen. Für das Jahr 2012 wurde die Grenze auf 45.900 Euro festgesetzt. Einige Summen, die in Verbindung mit der PKV veröffentlicht werden, sind jedoch geringer als die genannten Werte. Die Werte beziehen sich meist auf das Monatseinkommen. Die Monatseinkommen lassen sich aus der Jahresarbeitsentgeltgrenze ableiten. Diese Werte zur BBG werden bereits im Herbst festgesetzt und auch bekanntgegeben. Für die Definition und die Veröffentlichung der Werte ist der Bundesrat verantwortlich.
Wenn einmal die Grenze erreicht wurde
Wenn ein Arbeitnehmer bzw. ein Angestellter http://www.test-private-krankenversicherungen.de/pkv-angestellte die genannten Grenzen (also die Jahresarbeitsentgeltgrenze) mit seinem Einkommen übersteigt, dann kann er in eine PKV nach seinen Wünschen wechseln. Da die verschiedenen PKV Anbieter unterschiedliche Leistungspakete anbieten, kann derjenige eine maßgeschneiderte Lösung innerhalb der freiwilligen PKV wählen. Die Kosten für das Kranksein und die Vorsorge werden mit solchen Paketen geringer ausfallen. Doch eines ist bei einer freiwilligen PKV wichtiger als bei einer GKV: Die Preise für die PKV müssen regelmäßig überprüft werden. Die Pakete werden ständig neu aufgelegt. Dafür sorgen alleine schon die Ratingagenturen. Diese bewertet eine PKV nach deren Preis ? Leistungsverhältnis. Hilfreich bei solchen Entscheidungen sind die PKV ? Tester, die zwar nicht für das Rating zuständig sind, aber immer wieder einen guten Überblick für die PKV geben. Bei diesem Tester spielt auch die BBG eine Rolle. Für Beamte http://www.test-private-krankenversicherungen.de/pkv-beamte und Selbständige http://www.test-private-krankenversicherungen.de/pkv-selbstaendige spielt die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle, ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für diese Berufsgruppen jederzeit und ohne Mindesteinkommen möglich.
Asenta
Am Hulsberg 129
28205 Bremen
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Datum: 20.02.2012 - 09:15 Uhr
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