Neuerungen bei der Wärmepumpen-Förderung

Neuerungen bei der Wärmepumpen-Förderung

ID: 578429

Orientierung am europäischen Umweltzeichen



Grafik: wolf-heiztechnik.de (No. 4642)Grafik: wolf-heiztechnik.de (No. 4642)

(firmenpresse) - sup.- Mit einer Wärmepumpe kann die in der Luft, im Wasser oder im Erdreich gespeicherte Umweltenergie für die Gebäudebeheizung genutzt werden. Das schont Brennstoff-Ressourcen und mindert die Schadstoff-Emissionen. Die Installation einer Wärmepumpe wird deshalb im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien durch staatliche Mittel bezuschusst. Die Richtlinien für diese Förderung haben sich seit Anfang 2012 geändert: Die Jahresarbeitszahl der Anlagen bleibt das entscheidende Kriterium, aber nun muss zusätzlich je nach Anlagentyp ein bestimmter COP-Wert erfüllt sein. Dieses Kürzel steht für "Coefficient of Performance" und drückt den Wärmeertrag im Verhältnis zur aufgenommenen Leistung aus. Der COP-Wert 4,0 einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe besagt beispielsweise, dass aus der erforderlichen Antriebsleistung ein Vierfaches an Wärmeleistung resultiert.
Die Förderrichtlinien orientieren sich jetzt an den Vorgaben des europäischen Umweltzeichens, das wegen seines Logos auch als "Euroblume" bekannt ist. Danach müssen förderfähige Luft/Wasser-Wärmepumpen einen COP-Wert von mindestens 3,1 nachweisen, beim Sole/Wasser-Betrieb lautet die Vorgabe 4,3, bei Wasser/Wasser-Geräten 5,1. Um die Anlagen verschiedener Hersteller objektiv miteinander vergleichen zu können, muss der COP-Wert nach einer vorgeschriebenen Prüfnorm und bei identischen Betriebsbedingungen gemessen werden. Nach Angaben der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die für die Durchführung der Fördermaßnahmen zuständig ist, geht es bei dieser Neuerung um eine stärkere Fokussierung auf besonders effiziente Wärmeerzeuger. So genannte Hocheffizienz-Wärmepumpen wie z. B. die Anlagen des Systemanbieters Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) kommen auf Werte von bis zu 4,7 (Sole/Wasser) bzw. 3,8 (Luft/Wasser), womit die Vorgaben der Euroblume weit übertroffen werden. Diese Geräte sind natürlich auch Bestandteil eines Gesamtverzeichnisses im Internet, das sämtliche nach den neuen Richtlinien förderfähigen Wärmepumpen auflistet (www.bafa.de, Rubrik: Erneuerbare Energien). Hier informiert die BAFA zudem ausführlich über die weiteren Konditionen und bietet Förderanträge zum Download an.



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Datum: 21.02.2012 - 14:00 Uhr
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