Beweisstück aus dem OP-Saal / Tipps für Patienten, bei denen eine schadhafte Gelenkprothese ausgetauscht werden musste
ID: 580893
eingepflanzten Hüftgelenk-Prothesen müssen rund 6000 innerhalb von
zwei Jahren ausgetauscht werden - immer wieder auch, weil die
Produkte fehlerhaft waren. In diesen Fällen könnten die Patienten
eine Entschädigung anstreben, berichtet die "Apotheken Umschau".
Betroffene sollten dann darauf bestehen, dass ihnen das fehlerhafte
Implantat nach dem Austausch ausgehändigt wird. Es ist Eigentum des
Patienten und möglicherweise noch als Beweisstück wichtig. Das
Gesundheitsmagazin warnt davor, in der Klinik eine Abfindungs- oder
Verzichtserklärung zu unterschreiben und rät, einen Fachanwalt für
Medizinrecht einzuschalten.
Ausführliche Informationen über den Hüftgelenk-Ersatz finden Sie
unter www.apotheken-umschau.de/Arthrose/Wieder-fit-dank-Hueftprothese
-56894.html
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Datum: 24.02.2012 - 08:00 Uhr
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