Das P-Konto auf dem Prüfstand
Seit Beginn dieses Jahres gibt es nur noch auf dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Schutz vor einer Kontopfändung. Das Sperren von Girokonten aufgrund von Pfändungsbeschlüssen gehört nun der vergangenheit an.

(firmenpresse) - Karlsruhe, den 27.2.2012
Zu Beginn dieses Jahres wurde das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt, die einzige Möglichkeit sein Kontoguthaben vor einer Kontopfändung zu schützen.
Durch das P-Konto änderte sich die Situation der Schuldner und Gläubiger merklich. Die Position des Schuldners wurde gestärkt. Kontosperrungen, wie in der Vergangenheit, gibt es nun keine mehr. Vielmehr bleibt ein Grundfreibetrag von 1028 Euro für einen Alleinstehenden pfändungsfrei. Hier wird von einem sogenannten Sockelfreibetrag oder Grundfreibetrag gesprochen.
Bis zu diesem Sockelfreibetrag kann der Schuldner im Falle einer Pfändung frei verfügen. Das Konto bleibt also handlungsfähig. Auf die Art des Kontoguthabens kommt es hierbei nicht an. Es ist die Schenkung von Tante Erna genauso geschützt wie die Sozialleistung.
Hier ist auch das grundlegend Neue. Es kommt beim P Konto alleine auf die Höhe des Kontoguthabens an und nicht auf dessen Herkunft. Somit kommen zum Beispiel erstmals auch Selbstständige in den Genuss eines Kontopfändungsschutzes.
Hat der Schuldner Kinder oder muss er Unterhalt bezahlen können sich die Freibeträge erhöhen. Hierzu muss dem Kreditinstitut eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle vorlegen. Dies könnte beispielsweise der Arbeitgeber, das Jobcenter oder auch eine Schuldnerberatungsstelle sein.
Das Kreditinstitut ist verpflichtet, jedes Einzelkonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln. Für die Umwandlung hat die Bank 4 Arbeitstage Zeit. Ein Anspruch auf die Neueröffnung eines P-Kontos gibt es allerdings nicht. Für die Umwandlung darf die Bank ebenfalls keine Gebühren verlangen.
Strittig ist derzeit noch, ob und in welcher Höhe, die Bank Gebühren für das Führen eines P-Kontos verlangen darf. Einzelne Banken berechnen ihren insolventen bis zu 25 Euro monatlich. Verbraucherverbände haben hier bereits etliche Male abgemahnt. Hier wird wahrscheinlich die Gerichtsbarkeit das letzte Wort sprechen müssen.
Viele Informationen rund um das Thema P-Konto gibt es im P-Konto-Forum.
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Der Bereich P-Konto ist sehr kompliziert und von daher wird es als wichtig angesehen, eine Diskussionsplattform anzubieten.
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Datum: 27.02.2012 - 11:30 Uhr
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