Generationenmanagement durch Banken - Eine Alternative zum Angebot der Notare?
Notarkammer Celle. Immer häufiger finden sich in Tageszeitungen Werbeanzeigen von Geldinstituten, die eine Beratung zum Erbrecht und zur sonstigen Vermögensnachfolge anbieten. In ihnen heißt es typischerweise, die Geldinstitute verfügten über Spezialisten, die die Kunden bei der Umsetzung aller für ihr "Generationenmanagement" erforderlichen Maßnahmen unterstützten. Wer seine Vermögensnachfolge planen möchte, sollte aber wissen, dass Beratungen dieser Art in aller Regel nicht umsonst sind. Hinzu kommt, dass die Geldinstitute daran interessiert sind, ihre Anlageprodukte im Rahmen solcher Beratungen bei den Kunden unterzubringen. Lohnt sich das für einen Bürger, der etwas zu vererben hat?
Darüber hinaus ist es für einen Erblasser auch finanziell attraktiv, zur Regelung seiner Vermögensnachfolge einen Notar zurate zu ziehen. In der Mehrzahl der Fälle ist es ohnehin sinnvoll, seine letztwillige Verfügung notariell beurkunden zu lassen, weil dadurch meist ein aufwendiges Erbscheinsverfahren überflüssig wird. Die Beratung durch den Notar wird nicht gesondert berechnet, sondern bleibt im Fall der Beurkundung des Testaments gebührenfrei. Die Beurkundung der letztwilligen Verfügung und deren Hinterlegung beim Amtsgericht erzeugen so geringe Kosten, dass die Beteiligten in der Regel angenehm überrascht sind.
Bei einer Einzelperson kostet die Beurkundung der letztwilligen Verfügung beispielsweise bei einem nach Abzug aller Schulden verbleibenden Vermögen von 100.000 Euro inklusive aller Nebengebühren und Kosten der Hinterlegung beim Nachlassgericht etwas über 300 Euro. Dies entspricht ca. 0,3 Prozent des zu vererbenden Vermögens. Ein Erbscheinsverfahren, das etwa doppelt so teuer ist, wird dadurch in aller Regel vermieden und die Beratung durch den Notar ist damit bereits abgegolten. Lassen Eheleute mit dem gleichen Vermögen ein gemeinschaftliches Testament beurkunden, betragen die Kosten weniger als 0,6 Prozent des zu vererbenden Vermögens. Bei einem Vermögen, das höher als 100.000 Euro ist, sind die Zinssätze noch geringer. Es werden in der Regel zwei Erbscheine gespart, nämlich der Erbnachweis nach dem Tode eines jeden Ehegattens.
In einer Vielzahl der Fälle ist ohnehin eine notarielle Beurkundung erforderlich, um ein Erbscheinsverfahren zu vermeiden. Da der Notar schon in deren Rahmen umfassend berät, lohnt sich eine zusätzliche kostenintensive Beratung durch ein Geldinstitut nicht. Und mit so geringen Prozentsätzen wie den genannten werden sich beratende Geldinstitute in der Regel nicht begnügen. Zumindest aber werden sie sich auf andere Art und Weise, z.B. durch Provisionen für Geldanlagen, ihre Beratungstätigkeit vergüten lassen.
Wer sein „Generationenmanagement“ planen will, sollte sich deshalb von einem Notar beraten lassen. Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.
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Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden vom Staat ernannt, sorgen für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und betreuen den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Sie beraten und belehren die Parteien und helfen bei der Formulierung von Verträgen.
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Datum: 27.02.2012 - 14:12 Uhr
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Freigabedatum: 27.02.2012
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