Familienpflegezeitgesetz: Betriebliches Engagement lohnt sich
Stuttgart - Das neue Familienpflegezeitgesetz erlaubt es Beschäftigten, die zu Hause Angehörige pflegen, beruflich kürzer zu treten und federt zugleich die Gehaltseinbußen ab. Die Arbeitszeit kann für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden. Der Lohn wird in dieser Zeit nicht gleichermaßen gesenkt. Bei einer Halbierung der Zeit bekäme der Arbeitnehmer zum Beispiel 75 Prozent des alten Lohns. Um diese Vorleistung finanzieren zu können, steht den Unternehmen die Möglichkeit offen, einen zinslosen Kredit beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Arbeitet der bzw. die Beschäftigte nach Ablauf der vereinbaren Pflegezeit wieder mit dem ursprünglichen Stundenumfang, erhält er bzw. sie so lange entsprechend weniger Lohn, bis das "Konto" wieder ausgeglichen ist.
Kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
Die Konzept-e für Bildung und Soziales in Stuttgart berät Betriebe und sensibilisiert Personalverantwortliche im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten sich mit der neuen Thematik auseinander setzen und überlegen, wie sie diese im Unternehmen konkret umsetzen wollen", sagt Nadine Henninger, Bereichsleiterin "Beruf & Pflege" beim Beratungsunternehmen Konzept-e (www.konzept-e.de). Betriebsinternen Klärungsbedarf sieht die Expertin vor allem bei der Frage, in welchen Fällen und unter welchen Bedingungen Unternehmen Familienpflegezeit gewähren wollen, denn einen Rechtsanspruch darauf haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht. "Untersuchungen zeigen, dass eine Pflegesituation im Durchschnitt acht Jahre lang besteht", gibt Henninger weiter zu bedenken. Zwei Jahre Pflegezeit reichten daher für die meisten pflegenden Angehörigen nicht aus. "Auch in diesem Punkt sind Unternehmen aufgerufen, über Lösungen nachzudenken, wenn sie ihre gut eingearbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten wollen."
Thema "Beruf & Pflege" systematisch angehen
Nur 38 Prozent der Personalentscheider in deutschen Betrieben haben sich mit dem Thema "Beruf und Pflege" bereits befasst. Das ergab Ende 2011 eine repräsentative Onlinebefragung der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Der Informations- und Unterstützungsbedarf der Beschäftigten werde von den Führungskräften vielfach nicht wahrgenommen, stellt die Diplom-Pflegepädagogin Henninger fest. Berufstätige Pflegende verschweigen die Doppelbelastung nämlich häufig. Wenn Unternehmen das Thema aus der Tabu-Zone holen, merken sie oft erst, wie viele ihrer Beschäftigten bereits pflegen oder befürchten, dass bald eine Pflegeverantwortung auf sie zukommt. "Wir informieren Personalverantwortliche und unterstützen Betriebe dabei, einen offenen Umgang mit dem Thema zu entwickeln. Wir bieten Schulungen an, führen Beschäftigtenbefragungen durch, erarbeiten Lösungsmöglichkeiten und setzen sie um", erklärt Henninger. Die Konzept-e für Bildung und Soziales führt zum Beispiel Kompetenzseminare für betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch.
Betriebliches Engagement zahlt sich aus
Das sich unternehmerische Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege lohnen, belegen Zahlen: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter mit Pflegeaufgaben verursacht Arbeitgebern jährlich vermeidbare Mehrkosten von etwa 14.000 Euro, errechnete das Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik (FFP) in Münster. Insgesamt summierten sich diese Kosten in Deutschland auf zirka 19 Milliarden Euro jährlich. Sie entstehen durch eine verminderte Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit der pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, durch steigende Fehlzeiten und eine erhöhte Fluktuation.
Über Konzept-e:
Das Konzept-e Netzwerk ist seit seiner Gründung 1988 kompetenter Partner für Kommunen und Unternehmen in Bildungs- und Sozialfragen. Der Aufbau und Betrieb öffentlicher und betriebsnaher Kindertagesstätten mit hohem Qualitäts- und Bildungsstandard sowie deren Organisationsentwicklung sind die wichtigsten Geschäftsfelder. Heute gehören zum Netzwerk 24 Kitas, zwei Grundschulen, eine Freie DualeFachschule für Erzieherinnen und Erzieher sowie die Entwicklung von Konzepten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Der Anspruch einer qualitativ hochwertigen Bildung und Betreuung ist in der eigenen element-i-Pädagogik formuliert. Das Konzept-e Netzwerk beschäftigt bundesweit 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu ihm gehören die Trägervereine Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH, Konzept-e für Schulen gGmbH, Kind e.V. Stuttgart und Kind und Beruf e.V.
Einmal im Jahr veranstaltet das Konzept-e Netzwerk den Kongress Invest in Future, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die zeitgemäße Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 bis 10 Jahren in den Fokus nimmt.
Weiterführende Informationen / Links:
Familienpflegezeit, Informationsseite des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
http://www.familien-pflege-zeit.de/
Wege zur Pflege, Informationsportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
http://www.wege-zur-pflege.de/
Konzept-e für Bildung und Soziales, Bereich "Beruf & Pflege"
http://www.konzept-e.de/ge/konzept-e/leistungen/beruf-pflege/index.php
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege: nur wenige Unternehmen engagieren sich, Bericht zur Online-Befragung der berufundfamiie gGmbH
http://www.konzept-e.de/ge/konzept-e/aktuelles/aktuelles-uebersicht.php?we_objectID=421
Mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Pflege: Folgekosten sind hoch, Bericht zur Untersuchung des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP)
http://www.konzept-e.de/ge/konzept-e/aktuelles/aktuelles-uebersicht.php?we_objectID=357
Presse-Kontakte:
Konzepte für Bildung und Soziales GmbH
Birgit Hamm
Wankelstraße 1
70563 Stuttgart
Tel. 0711 - 65 69 60 - 39
E-Mail: birgit.hamm@konzept-e.de
www.konzept-e.de
eoscript Public Relations
Eike Ostendorf-Servissoglou M.A.
Löwen-Markt 8
70499 Stuttgart
Tel. 0711 - 65227930
mobil 0176 - 62317469
E-Mail eos@eoscript.de
www.eoscript.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
konzept
e
familienpflegezeitgesetz
berufpflege
forschungszentrum-familienbewusste-personalpolitik
konzept
e-f-r-bildung-und-soziales
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Konzept-e Netzwerk ist seit seiner Gründung 1988 kompetenter Partner für Kommunen und Unternehmen in Bildungs- und Sozialfragen. Der Aufbau und Betrieb öffentlicher und betriebsnaher Kindertagesstätten mit hohem Qualitäts- und Bildungsstandard sowie deren Organisationsentwicklung sind die wichtigsten Geschäftsfelder. Heute gehören zum Netzwerk 24 Kitas, zwei Grundschulen, eine Freie DualeFachschule für Erzieherinnen und Erzieher sowie die Entwicklung von Konzepten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Der Anspruch einer qualitativ hochwertigen Bildung und Betreuung ist in der eigenen element-i-Pädagogik formuliert. Das Konzept-e Netzwerk beschäftigt bundesweit 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu ihm gehören die Trägervereine Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH, Konzept-e für Schulen gGmbH, Kind e.V. Stuttgart und Kind und Beruf e.V.
Einmal im Jahr veranstaltet das Konzept-e Netzwerk den Kongress Invest in Future, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die zeitgemäße Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern von 0 bis 10 Jahren in den Fokus nimmt.
eoscript Public Relations
Eike Ostendorf-Servisoglou
Löwen-Markt 8
70499 Stuttgart
eos(at)eoscript.de
0711-65227930
http://www.eoscript.de
Datum: 28.02.2012 - 12:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 583459
Anzahl Zeichen: 6870
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Birgit Hamm
Stadt:
Stuttgart
Telefon: 0711-656960-10
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 482 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Familienpflegezeitgesetz: Betriebliches Engagement lohnt sich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Konzept-e für Bildung und Soziales GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).