Berliner Zeitung: Kommentar zum Mieterurteil des BGH
ID: 585245
Lärmbelästigung in einem Mietshaus durch Ferienwohnungsnutzer.
Letztere brauchen die Räume nicht als Rückzugs- und Erholungsort,
sondern als Basis für Openend-Partys im Urlaubsglück. Das passt nicht
zusammen. Wer in seinem Haus Ferienwohnungen en gros zulässt, dem
sind Dauermieter weniger wichtig als der Profit. Außerdem wird
Wohnraum vernichtet. Gut, wenn die Rechnung nicht so einfach aufgeht.
Pressekontakt:
Berliner Zeitung
Bettina Urbanski
Telefon: +49 (0)30 23 27-9
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
berliner-zeitung@berlinonline.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.02.2012 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 585245
Anzahl Zeichen: 690
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 261 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Berliner Zeitung: Kommentar zum Mieterurteil des BGH"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Berliner Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Es ist ein ebenso faszinierender wie abstoßender Einblick ins Innenleben der Macht, wie man das gerne nennt. Von einem, der schon an deren Rand steht und vieles auch nicht mehr so richtig zu begreifen scheint. Der jetzt aber mal von den alten Tricks und Kniffen erzählen will. Wir wollen noch me
Berliner Zeitung: Kommentar zur SPD. Von Christine Dankbar ...
Es hat vermutlich wenig Sinn, in absehbarer Zeit eine wirklich glaubhafte Erneuerung der SPD und auch der CDU zu erwarten. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass es den ehemaligen Volksparteien so geht wie den Pleite-Banken zu Zeiten der Finanzkrise. In Analogie zu damals kann man ihnen
Berliner Zeitung: Kommentar zur Verbeamtung von Lehrern. Von Martin Klesmann ...
Ein Beamter als Pädagoge taugt wenig als Vorbild für die Schüler, denn er ist dienstrechtlich ein Untergebener, der anders als ein angestellter Lehrer nicht einmal streiken darf. Er verkörpert so nicht gerade das Ideal eines mündigen Bürgers. Eine Rückkehr zur Verbeamtung würde in Berlin
Weitere Mitteilungen von Berliner Zeitung
NRZ: Draghis "Dicke Bertha" - Kommentar zur EZB von Peter Hahne ...
Mario Draghis "Dicke Bertha" kommt gut an. Nach der Kruppschen Kanone hatte der Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) die Milliarden-Geldspritze für Europas Banken augenzwinkernd benannt. Die Banken wären auch dumm, das billige Geld auszuschlagen. Sie müssen es nur in Staatsanleih
NRZ: Harter Schnitt bei Schlecker - Kommentar von Christian Icking ...
Gammelige Lädchen, ein rüder Umgang mit den Beschäftigten, ein nicht konkurrenzfähiges Preisgefüge: Deutschlands einstmals führender Drogist Anton Schlecker bekommt jetzt die Quittung für sein jahrelanges Missmanagement, das vor allem aus Kassieren denn aus Investieren bestand. Zu lange h
Badische Neueste Nachrichten: Ehrensold / Kommentar von Theo Westermann ...
Christian Wulff ist hoch geflogen und tief gefallen. In der Union war Christian Wulff seit Schülertagen eine feste Größe und ein nach oben strebendes Talent. Nach vergeblichen Anläufen und Plackerei in der undankbaren Oppositionsrolle schaffte er es endlich auf den Ministerpräsidentensessel
WAZ: Medizinethiker Eckhard Nagel: Aktive Sterbehilfe ist keine Zuwendung sondern Kapitulation ...
Zur Eröffnung der Sterbeklinik in den Niederlanden sagte Prof. Eckhard Nagel, Ärztlicher Direktor der Uniklinik Essen und Mitglied des Deutschen Ethikrates der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe): "Die aktive Sterbehilfe ist keine menschliche Zuwendung, sondern eine Kapitulation vor dem Me




