Das AUS für den KanAm Grundinvest-Fonds: Es wird keine Wiedereröffnung geben.

Das AUS für den KanAm Grundinvest-Fonds: Es wird keine Wiedereröffnung geben.

ID: 586088

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)



Der DVS hilft geschädigten AnlegernDer DVS hilft geschädigten Anlegern

(firmenpresse) - Erfurt, 1. März 2012. "Die Krise der offenen Immobilienfonds in Deutschland hat ihr nächstes Opfer", kommentiert der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) in Erfurt die Nachricht von der Auflösung des Grundinvest-Fonds. Ob die Immobilienverkäufe ausreichen werden, um die Anteilseigner auszubezahlen, bezweifeln neben dem DVS nun auch die Anleger.

6,3 Milliarden Euro beträgt der Verkehrswert des offenen Immobilienfonds Grundinvest der Fondsgesellschaft KanAm (Frankfurt a. M.). Die Galgenfrist für den eingefrorenen Fonds wäre am 5. Mai 2012 abgelaufen, doch eine Wiedereröffnung wird es nicht geben. "In Sachen KanAm hatten wir schon seit langer Zeit kein gutes Gefühl", sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS. "Es macht mich sehr betroffen, dass nun ein weiterer offener Immobilienfonds (OIF) aufgelöst wird."

Anleger sollen halbjährlich durch Immobilienverkäufe ausgezahlt werden.

In den Grundinvest-Fonds hatten insgesamt 100.000 Anleger investiert. Nach Bekanntwerden der Schließung am Mittwoch (29. Februar 2012) hat KanAm sofort betont, dass in den nächsten Wochen 200 Millionen Euro an die Anleger zurückgezahlt werden soll. Der Rest werde durch den Verkauf der Immobilien erwirtschaftet. "Ich hoffe sehr, dass es KanAm gelingen wird, ihre Immobilien wertgerecht zu verkaufen", sagt die DVS-Geschäftsführerin. "So können die Anleger hoffen, wenigstens einen Teil ihrer Einlagen wieder zu bekommen." Das Portfolio des Grundinvest-Fonds besteht aus 51 Objekten mit einem Verkehrswert von 6,3 Milliarden Euro. Seit der Aussetzung der Anteilsrücknahme habe KanAm rund ein Drittel des Portfolios in den Markt gestellt. Erste Verkäufe in Kanada, den USA und auch Europa hätten schon eine Milliarde eingebracht, teilte das Unternehmen mit.

Der Teufelskreis der Verunsicherung.

Sein Geld in offene Immobilienfonds anzulegen galt lange Zeit als relativ sicher. Das Vermögen wurde in reale Werte, eben Immobilien, investiert. Claudia Lunderstedt-Georgi erklärt, wie es zu Problemen kommen kann: "Es ist ein echter Teufelskreis. Da immer mehr offene Immobilienfonds auf Eis liegen, bzw. schon liquidiert wurden, verlieren die Anleger das Vertrauen in diese Anlageform. Wenn also zu viele Großanleger ihr Geld zur gleichen Zeit aus einem Fonds abziehen wollen, so bekommt dieser Probleme und wird auf Eis gelegt. Das schwindende Vertrauen veranlasst dann auch Anleger anderer offener Immobilienfonds, ihr Geld herauszuziehen."



Das kann auch geschehen, wenn Immobilien nicht mehr zu den geplanten Konditionen vermietet werden können. Das solide Konstrukt, Geld in reale Werte zu investieren, steht sich im Fall des plötzlichen Mittelabzuges selbst im Weg. Die Vermögenswerte (Immobilien) können, wenn zu viele Anleger gleichzeitig ihr Geld zurückhaben wollen, nicht rechtzeitig zu Geld gemacht werden.

Das Ende der Krise ist nicht in Sicht.

Die Galgenfrist für zwei weitere OIF läuft im Mai ab. Das Fondsmanagement von SEB ImmoInvest muss sich entscheiden, ob der eingefrorene Fonds im Mai wiedereröffnet wird, oder nicht. Gleiches gilt für den CS Euroreal.

Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Anleger eine Arbeitsgemeinschaft "KanAm" gegründet. Geschädigte Anleger können sich dieser DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net


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Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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Datum: 01.03.2012 - 15:15 Uhr
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