Den Grauschleier lüften / EU-Direktive gegen den Missbrauch von Arznei-Anwendungsbeobachtungen
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mit sogenannten "Anwendungsbeobachtungen" verdienen. Meist im Auftrag
einer Pharmafirma berichten sie von ihren Erfahrungen mit einem
Medikament. Kritiker monieren, die Firmen veranlassten die Mediziner
dadurch erst, das Medikament zu verschreiben; die Beobachtungen seien
häufig banal bis unbrauchbar. Um Missbrauch einzudämmen, wurden die
Regeln bereits mehrmals verschärft, demnächst auch mit einer
EU-Direktive, die zum 1. Juli 2012 im deutschen Arzneirecht verankert
wird, berichtet die "Apotheken Umschau". Die Firmen müssen
angeordnete Studien künftig von der zuständigen Zulassungsbehörde
genehmigen lassen. Freiwillig durchgeführte Anwendungsbeobachtungen
sind weiterhin lediglich anzeigepflichtig. Doch diese Regel gilt
jetzt auch für Universitäten, die bislang davon ausgenommen waren.
Auf ein bleibendes Problem macht Prof. Thomas Sudhop vom
Bundesinstitut für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte aufmerksam:
Das Arzneimittelgesetz kennt keine Strafen bei Verstößen bei
Anwendungsbeobachtungen.
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Datum: 02.03.2012 - 07:00 Uhr
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