In guten wie in schlechten Zeiten? ein Praxistag zum Thema Personalbemessung der etwas anderen Art lockte 150 Teilnehmer nach Gießen
ID: 586641
Im Fokus: Personalbedarfsberechnung, quantitative Personalbemessung, Vergleichbarkeit
Dabei drehte sich alles um die Frage, wie viel Personal in welchen Bereichen benötigt wird, um die anfallenden Arbeitsmengen effizient zu bewältigen ? in wirtschaftlich guten wie auch ? oder gerade ? in schlechten Zeiten, wie Annette Schäfer, Produktmanagerin bei ibo im Rahmen ihres Vortrags zur softwaregestützten Personalbemessung erläuterte. Nachgegangen wurde auch der Frage nach dem Detaillierungsgrad des Aufgabenkatalogs für die Personalbedarfsrechnung. Dazu wurden unterschiedliche betriebliche Aspekte betrachtet, die den Detaillierungsgrad beeinflussen. Auf großes Interesse stieß auch das Thema Vergleichbarkeit von Abteilungen oder Unternehmen auf Basis einer einheitlichen Methode zur Ermittlung von Zeit- und Mengendaten. Nicht zuletzt durch den Mix aus Fachvorträgen und kurzen Sketchen zum Thema bewerteten die angereisten Teilnehmer diesen Praxistag als durchweg gelungen. Bereits am 13. März führt das Wettenberger Softwarehaus dieses Veranstaltungskonzept fort. Der Titel ?Personalarbeit macht Spaß ? wetten, dass?? verspricht eine erfrischende Mischung aus Fachvorträgen und Sketchen zum Thema Personalmanagement. Detaillierte sind auf der Firmenhomepage unter www.ibo.de nachzulesen.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 02.03.2012 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 586641
Anzahl Zeichen: 2019
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Wettenberg
Kategorie:
Softwareindustrie
Diese Pressemitteilung wurde bisher 311 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"In guten wie in schlechten Zeiten? ein Praxistag zum Thema Personalbemessung der etwas anderen Art lockte 150 Teilnehmer nach Gießen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ibo Software GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).