Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom notwendig, aber zu früh
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IHK wendet sich an die Bundesminister Rösler und Röttgen
Die Anpassung der Fördersätze und die ab dem 1. Mai 2012 geltende monatliche Senkung um 0,15 Cent/kWh wird von der IHK Magdeburg ausdrücklich begrüßt, zumal der überwiegende Teil in die Installation asiatischer Module fließt. Die Maßnahme entspricht dem Beschluss der IHK-Gremien vom 2. Juni 2010, die den erneuerbaren Energien zwar eine große wirtschaftliche Bedeutung für die Entwicklung des IHK-Bezirkes zubilligt, aber wegen der steigenden preislichen Belastungen und zunehmenden Gefährdung der Versorgungssicherheit auch eine Anpassung der Erzeugungskapazitäten durch eine Modifizierung des EEG fordern.
Hintergrund: Wegen des immensen Zubaus von Photovoltaik-Stromerzeugungskapazitäten im Jahr 2011 in Höhe von 7.500 MW einigte sich die Bundesregierung am 29. Februar 2012 auf starke Einschnitte bei den Einspeisevergütungen für Solarstrom. Es ist ein erneuter Versuch, den bereits für 2011 avisierten jährlichen Zubau auf 3.500 MW zu begrenzen.
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Datum: 02.03.2012 - 10:46 Uhr
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