Bund steht bei internationalem Gesundheitsschutz finanziell in der Pflicht
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Bund steht bei internationalem Gesundheitsschutz finanziell in der Pflicht
Das Gesetz legt fest, dass auf Flughäfen und Häfen Kapazitäten und technische Vorkehrungen vorhanden sein müssen, um auf Gesundheitsrisiken - wie zum Beispiel Infektionskrankheiten von Reisenden mit hohem Ausbreitungspotential - schnellstmöglich reagieren zu können. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass der Bund die entstehenden Kosten vollständig tragen muss, da er für den Schutz der Außengrenzen und Maßnahmen bei Grenzübertritt zuständig ist.
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Datum: 02.03.2012 - 16:45 Uhr
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