Bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden durch Neonazi-Datei
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Bessere Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden durch Neonazi-Datei
Dem Bundesrat erscheinen die behördlichen Befugnisse teilweise nicht weitgehend genug. So kritisiert er, dass die vorgesehenen Regelungen zum Verbundsystem der Verfassungsschutzbehörden nicht ausreichend seien, um die neue Verbunddatei als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können. Zudem bedürfe es zur Aufklärung von gewaltbereiten islamistischen Netzwerken einer umfassenden Speicherbefugnis. Im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen wollen die Länder auch Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden einführen.
Bisher fehlen Normen, die gemeinsame Dateien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dauerhaft zulassen, an denen sowohl Polizeibehörden als auch Nachrichtendienste beteiligt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft daher die besondere Rechtsgrundlage für den Betrieb einer solchen gemeinsamen Datei. Die neue "Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus" soll den Informationsaustausch von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern in diesem Bereich intensivieren und beschleunigen, so dass Einzelerkenntnisse für andere Behörden leichter zugänglich sind.
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Datum: 02.03.2012 - 16:45 Uhr
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