Neue OZ: Kommentar zu Fiskalpakt
ID: 587584
Es ist ein tiefer Einschnitt: Die Bundesrepublik Deutschland gibt
nicht einfach nur viel Geld für die Euro-Rettung aus, sondern
überträgt auch noch grundlegende Hoheitsrechte auf die europäische
Ebene. Dass Angela Merkel für dieses Vorhaben die verfassungsändernde
Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreichen muss, ist nur recht und
billig. Denn der von der Kanzlerin vorangetriebene Fiskalpakt geht
viel weiter, als es den meisten Politikern und Bürgern bislang
bewusst war.
Zur Sache: Das Budgetrecht ist das Königsrecht der Parlamente.
Dieses Recht wird aber eingeschränkt, wenn andere Staaten die
Möglichkeit bekommen, Deutschland wegen Nichteinhaltung der
nationalen Schuldenbremse vor dem Europäischen Gerichtshof zu
verklagen. Genau dies ist der Kern des Fiskalpakts. Auf Angela Merkel
kommen jetzt neue schwierige Gespräche zu. Denn erst unlängst hat
sich gezeigt, dass sie sich auf ihre Kanzlermehrheit nicht verlassen
kann. Darüber hinaus benötigt sie nun auch noch massenhaft Stimmen
der Opposition.
Sozialdemokraten und Grünen bietet sich damit die Chance,
Gegenleistungen zu fordern, allen voran Wachstumsimpulse für
Krisenstaaten. Sonst oft handzahm, sollte die Opposition zeigen, dass
sie Biss hat. Das ist nicht nur mit Blick auf die EU von Bedeutung,
sondern wird auch viel über künftige Wahlchancen aussagen.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.03.2012 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 587584
Anzahl Zeichen: 1659
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Außenhandel
Diese Pressemitteilung wurde bisher 201 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Fiskalpakt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).