Baufinanzierung: Alte Bausparverträge nicht unbedingt verwenden
Wenn eine Finanzierung ansteht
Alte Bausparverträge als Baustein zu einer Immobilienfinanzierung einzusetzen ist nicht immer empfehlenswert. Bausparer, deren Verträge heute zuteilungsreif sind, haben diese mitunter in Zeiten abgeschlossen, als Hypothekenzinsen noch wesentlich höher lagen als derzeit. So fallen für in den 1990er Jahre abgeschlossene Bausparverträge Darlehenszinsen von bis zu fünf oder sechs Prozent an. Wer derzeit ein Festzinsdarlehen mit 10-jähriger Laufzeit abschließt, zahlt hingegen unter drei Prozent Zinsen. Angesichts dieser Preisunterschiede erscheint es wenig sinnvoll, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Vor ihrer Entscheidung sollten Sparer deshalb prüfen, ob sie nicht besser auf die Darlehensannahme verzichten, sich das Guthaben auszahlen lassen und eine andere Baufinanzierungsform wählen.
Vorsicht vor Tarifumstellungen
Mitunter bieten Bausparkassen für Altverträge mit teuren Bausparzinsen auch eine Tarifumstellung an. Statt der ursprünglich vereinbarten Konditionen wird der Vertrag dann so gestellt, als hätte der Kunde ihn zu Konditionen abgeschlossen, welche die Kasse den Kunden heute gewährt. Entsprechend geringer fallen dann die Darlehenszinsen aus, doch bringt die Umstellung für den Bausparer trotz allem nicht unbedingt einen Vorteil mit sich. Denn gleichzeitig werden auch die Sparzinsen rückwirkend angepasst. Aus den damals üblichen drei Prozent können so beispielsweise über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren ein Prozent werden, was für den Sparer entsprechende Einbußen mit sich bringt. Einer Tarifumstellung sollten Verbraucher also grundsätzlich erst einmal skeptisch gegenüberstehen und sich von der Bausparkasse genauestens die Ersparnisse beim Darlehenszins und Einbußen durch den verringerten Sparzins gegenüberstellen lassen.
Alte Bausparverträge als Geldanlage nutzen
Wer hingegen gar nicht vorhat, seinen alten Bausparvertrag für die Immobilienfinanzierung einzusetzen, kann diesen weiter besparen. Angesichts der aktuell niedrigen Tages- und Festgeldzinsen sind besonders vor Jahren abgeschlossene Renditeverträge für den Sparer lukrativ. In den Neunzigern und Anfang der 2000er Jahre lockten Bausparkassen Sparer mit Bonuszinsen bei Darlehensverzicht und der Erstattung der Abschlussgebühr. Ein solcher Bausparvertrag kann eine durchaus gewinnbringende Rendite von vier, fünf oder - durch die Inanspruchnahme staatlicher Bausparförderung - sogar noch mehr Prozent einbringen. Auch nach der Zuteilung können in den Vertrag noch weitere Beträge eingezahlt werden, Bausparer sind nicht gezwungen, das Bauspardarlehen dann in Anspruch zu nehmen.
Guthaben nicht oberhalb der Bausparsumme
Allerdings gilt: Kunden sollten nicht zu viel Kapital ansparen, ansonsten kann der Vertrag enden. Manche Bausparkassen kündigen alte Renditeverträge mit Guthaben oberhalb der Bausparsumme, weil diese sie aufgrund der Zinszahlungen teuer zu stehen kommen. Als betroffene Kunden vor einigen Jahren die Ombudsleute der privaten Bausparkassen einschalteten, gaben diese der Bausparkasse weitestgehend recht. So könne der Anbieter den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sobald die Bausparsumme erreicht sei. Wer also darauf achtet, die Summe nicht zu erreichen, kann sein Geld weiter für sich arbeiten lassen und von den erfreulichen Bausparzinsen profitieren.
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Datum: 05.03.2012 - 09:01 Uhr
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