Information-Monday: Wer erhält die Sparzulage?
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Alle aktuell beschäftigten Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte und Berufssoldaten können von dieser Sparzulage profitieren.
Wichtig ist: das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht mehr als 20 000 Euro für Alleinerziehende und nicht mehr als 40 000 Euro für Verheiratete betragen. Dabei werden alle Bruttoverdienste berücksichtigt.
Es können auch Arbeitnehmer in geringfügiger Beschäftigung einen Sparvertrag bei der Genossenschaft abschließen. Die Sparzulage muss lediglich bei der Einkommenssteuererklärung zusätzlich geltend gemacht werden.
Der Staat unterstützt beim Genossenschaftssparen also die Arbeitnehmer, die ein eher niedriges bis mittleres Einkommen haben. Wer diese Förderung nicht in Anspruch nimmt, verschenkt sein Geld.
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Datum: 05.03.2012 - 22:36 Uhr
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