Gebäudeversicherung: aktuelles aus der Rechtsprechung

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Interessante Urteile zum Thema Gebäudeversicherung



Verlässlicher Schutz mit der Gebäudeversicherung für die eigenen vier WändeVerlässlicher Schutz mit der Gebäudeversicherung für die eigenen vier Wände

(firmenpresse) - Die Gebäudeversicherung ist eine komplexe Materie und für den Laien oft nicht überschaubar. Streitfragen im Schadensfall sind vorprogrammiert. In der jüngsten Vergangenheit kam es durch verschiedene Gerichte in Deutschland zu neuen Erkenntnissen im Bereich der Gebäudeversicherung.

So gilt z. B. ein Wohngebäude nicht als ungenutzt, wenn der Bewohner zwar schon im Seniorenheim untergerbacht ist, der fast komplette Hausstand sich aber noch im Haus befindet. Demnach ist das Objekt nach der Definition der Gebäudeversicherung nicht ungenutzt. So hat das Oberlandesgericht Schleswig in einem Rechtsstreit um einen Leitungswasserschaden geurteilt. Nach den im Verfahren vorgetragenen Fakten ist die Gebäudeversicherung erstattungspflichtig.

Einbauküchen sind speziell auf die Raummaße der Küche zugeschnittene Möbel, die nur durch eine teilweise Zerstörung von ihrem Platz entfernt werden kann. So sieht es die Gebäudeversicherung vor. Wenn eine Küche serienmäßig gefertigt wurde, fällt diese nicht in den Leistungsumfang der Gebäudeversicherung. Ein Schaden an der Küche z. B. durch Feuer oder Leitungswasser muss über die Hausratversicherung abgewickelt werden (Oberlandesgericht Saarbrücken).

Wasser im Keller ist ein großes Ärgernis und sorgt für hohe Kosten. Dabei ist für die Gebäudeversicherung ausschlaggebend, wie das Wasser in den Keller gelangen konnte. Ein Leitungswasserrohrbuch ist versichert, ebenso die Überflutung von Grund und Boden im Rahmen der Elementarversicherung. Gelangt das Regenwasser jedoch über eine abschüssig gelegene Garagenzufahrt in den Keller, besteht für den Schaden kein Versicherungsschutz. So ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg.

Bildquelle: Kzenon, fotolia.de



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