Schufa Holding AG löscht Negativeintrag der Targobank nach Intervention der Rechtsanwälte
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Ein Anschreiben an die Targobank, welches die Rechtsanwälte fertigten, führte zu keiner Rückmeldung. Allerdings wurde das Anschreiben an die Targobank auch an die Schufa Holding AG weitergeleitet. Diese prüfte den Vorgang bei der Targobank nach und löschte den Eintrag, nachdem sich dieser höchstwahrscheinlich in der Abstimmung mit der Targobank nicht bestätigen ließ.
Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: "Der Fall war hier eigentlich sonnenklar. Die Forderung stammte aus dem Jahr 2003 und war bereits verjährt. Warum die Targobank diese dennoch in der Schufa als Negativeintrag belassen hat, ist nicht erklärbar. Die Löschung des Schufa-Negativeintrages war die logische Konsequenz."
V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Datum: 06.03.2012 - 17:35 Uhr
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